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BMG: Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett

17. August 2016 by Klaus Kohnen

Das Bundeskabinett hat den „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS 2016 – 2019) beraten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten – der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Ab Oktober hat jeder Versicherte, der mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Mit dem neuen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit treiben wir gemeinsam die Patientensicherheit in Deutschland weiter voran.“

Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben (red. Hinweis: § 31a SGB V). Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

Der Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 (PDF) wurde gemeinsam mit der Ärzte- und Apothekerschaft, der Deutschen Kankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet. Er setzt die Anstrengungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit fort und umfasst 42 Maßnahmen mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln
  • Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
  • Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt für die Umsetzung einzelner Maßnahmen, darunter den Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder und eine Medikationsplan-App für Sehbehinderte, bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen.

Hinweis: Der vom BMG geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit.

StMI, Pressemitteilung v. 17.08.2016

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