Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Beschl. v. 18.08.2016 – 4 BN 24.16 / Weitere Schlagworte: Bezugnahme auf eine DIN-Vorschrift
Leitsatz:
Den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplansist nicht genügt, wenn dessen textliche Festsetzungen auf eine nicht öffentlichzugängliche DIN-Vorschrift Bezug nehmen, aber weder die Bekanntmachung nochdie Planurkunde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsstellehinweist, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
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