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StMJ: Beratungshilfestatistik 2015

19. August 2016 by Klaus Kohnen

Übersicht über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe im Jahr 2015 / Bayerns Justizminister Bausback: „Beratungshilfe ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute die bayerischen Zahlen zur Beratungshilfe für das Jahr 2015 vorgestellt:

Im vergangenen Jahr haben Rechtssuchende in 70.153 Fällen Beratungshilfe bei bayerischen Amtsgerichten beantragt. In fast 86 % der Fälle wurde dabei Beratungshilfe gewährt. Dafür haben wir eine Summe von ca. 7,1 Mio. Euro in die Hand genommen. Im Jahr 2014 waren es noch 71.635 Anträge“, so der Minister.

Rechtssuchende können außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Beratungshilfe bei den zuständigen Amtsgerichten in Anspruch nehmen, sofern sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst aufzubringen. Die Beratung nimmt in geeigneten Fällen das Amtsgericht selbst vor. Der Rechtsuchende kann nach einer Vorprüfung durch den zuständigen Rechtspfleger aber auch mit einem sog. Beratungsschein den Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen und schuldet diesem dann nur eine Gebühr von 15 Euro. Den Rest kann der Rechtsanwalt gegenüber dem Amtsgericht abrechnen und erhält seine Vergütung aus der Landeskasse.

Bayerns Justizminister Bausback: „Beratungshilfe ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar! Schließlich eröffnet sie auch den finanziell Schwächeren den Zugang zur rechtlichen Beratung durch einen selbst gewählten Rechtsanwalt und zur außergerichtlichen Vertretung! Natürlich darf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig sein, weshalb es einen etwaigen Missbrauch zu verhindern gilt. Das Geld soll schließlich denjenigen zu Gute kommen, die darauf angewiesen sind – auch das gebietet der Rechtsstaat!“

StMJ, Pressemitteilung v. 19.08.2016

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