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StMUV: Zügige Reform beim Emissionshandel nötig – Scharf: Brexit darf nicht zu Lasten des Klimaschutzes gehen

19. August 2016 by Klaus Kohnen

Der Emissionshandel ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Das unterstrich die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München.

Globale Herausforderungen müssen gemeinsam gemeistert werden. Nur mit einem funktionierenden Emissionshandel können die ehrgeizigen Klimaziele der EU erreicht werden. Es muss alles getan werden, damit das Vereinigte Königreich weiterhin am Europäischen Emissionshandel teilnimmt und sich der Brexit nicht negativ auf die europäische Klimapolitik auswirkt. Der Ausstieg der Briten aus der EU darf nicht zum Ausstieg aus dem europäischen Emissionshandel führen. Wir brauchen eine gemeinsame europäische Klimapolitik. Nationale Alleingänge bringen uns nicht weiter.“

Das Vereinigte Königreich zählt mit rund 450 Millionen Tonnen CO2 nach Deutschland zu den größten CO2-Emittenten in der EU. Am Europäischen Emissionshandel nehmen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Norwegen, Island und Liechtenstein teil.

Scharf: „Das Vereinigte Königreich könnte also auch bei einem Austritt aus der EU im System bleiben. Das wäre ein klares Signal für die Zukunft von der neuen Regierung unter Premierministerin May.“

Die Leiterin des ifo-Zentrums für Energie, Klima und erschöpfbare Ressourcen und Mitglied des Bayerischen Klimarates, Prof. Dr. Karen Pittel, betonte:

Auch die anstehenden Beschlüsse über die nationalen Beiträge zur Reduktion der Emissionen außerhalb des Emissionshandels, die immerhin 50 Prozent der europäischen CO2-Emissionen ausmachen, dürfen sich aufgrund des drohenden Brexit nicht verzögern.“

Eine Wiederbelebung nationalstaatlichen Denkens in der Klima- wie in der Energiepolitik könnte die Erreichung der gesteckten Ziele gefährden und falsche Signale an die Märkte senden.

Pittel: „Bei den jetzt anstehenden Verhandlungen zum Austritt muss die EU auf die Einhaltung der vereinbarten Klimaschutzziele dringen, um das Gewicht Europas im internationalen Klimaschutz zu sichern.“

Derzeit wird innerhalb der EU über eine Reform des Emissionshandels diskutiert.

Scharf: „Die EU-Kommission muss zügig eine strukturelle Reform des Emissionshandels vorantreiben. Die zuviel ausgegebenen, kostenlosen Zertifikate sollten dauerhaft vom Markt genommen werden. Gleichzeitig muss ein zu starker Anstieg der Strompreise für die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie vermieden werden.“

Mit dem Europäischen Emissionshandel wurde im Jahr 2005 ein marktwirtschaftlicher Ansatz geschaffen, die CO2-Emissionen unter eine festgelegte Obergrenze zu senken. Europarechtlich zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind beispielsweise Energieerzeuger, Stahl- und Zementwerke sowie energieintensive Industrieanlagen. Sie müssen für jede Tonne CO2, die sie emittieren, ein Zertifikat erwerben. Damit besteht ein finanzieller Anreiz für Minderungsmaßnahmen im Betrieb. In den Tagen nach dem Ausstiegsreferendum im Vereinigten Königreich fiel der ohnehin niedrige Preis für Zertifikate an den Börsen weiter – von knapp 6 Euro auf unter 4,50 Euro.

StMUV, Pressemitteilung v. 19.08.2016

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Immissionsschutzrecht, Kardinalthemen, Rechtsentwicklung, Umweltrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, Energierecht, RL 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie)

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