• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

VG Ansbach: Gericht weist Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof ab

25. August 2016 by Klaus Kohnen

Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat unter dem Vorsitz von Dr. Alexander Walk aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4. August 2016 drei Klagen, die sich gegen die Erlaubnis des Landratsamtes Fürth zur Grundwasserentnahme zum Zwecke des Gemüseanbaus im Bereich des Wolfgangshofs richteten, abgewiesen. Geklagt hatten ein benachbarter Landwirt, ein Wasser- und Bodenverband sowie die Stadt Oberasbach (Az. AN 9 K 15.00980, AN 9 K 15.01102, AN 9 K 15.00961).

Nach Überzeugung des Gerichts sind für die Kläger durch die Grundwasserbewirtschaftung keine unzumutbaren nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. In Anbetracht widersprüchlicher Gutachten, die von den Beteiligten vorgelegt worden waren, folgte das Gericht nach ausführlicher Anhörung und Befragung der jeweiligen Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung insoweit der fachlichen Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg als dem amtlichen Sachverständigen, wonach von der erlaubten Grundwasserentnahme keine schädlichen Auswirkungen für die Bodenbeschaffenheit benachbarter Grundstücke und keine gravierende Zuflussminderung für den Asbach hinreichend wahrscheinlich ausgehen.

Zur Frage der befürchteten Austrocknung angrenzender Felder hatte das Wasserwirtschaftsamt ausgeführt, dass die Wasserentnahme aus einer tiefer liegenden Sandsteinschicht erfolgen soll, sodass das pflanzenverfügbare oberflächennahe Wasser nicht abgesaugt wird. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Zufluss des Asbachs ist danach zu berücksichtigen, dass der Asbach von weiteren Quellen gespeist wird und aufgrund der Entfernung zur Grundwasserentnahme insbesondere für renaturierte Bereiche im weiteren Verlauf des Asbachs keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, da der Asbach von weiteren Quellen gespeist wird und aufgrund der Entfernung zur Grundwasserentnahme insbesondere für renaturierte Bereiche, sind auch im weiteren Verlauf des Asbach keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Der Wasser- und Bodenverband, der die Aufgabe der Flurbewässerung derzeit nicht unter Benutzung von Grundwasser wahrnimmt und aufgrund der bestehenden Satzung wohl auch nicht wahrnehmen kann, wird durch die erteilte Erlaubnis nicht in seinen satzungsmäßigen Rechten unzumutbar betroffen, zumal die Erlaubnis einen Widerrufsvorbehalt für den Fall vorsieht, dass der Wasser- und Bodenverband ebenfalls die Flurbewässerung mittels Grundwasserentnahmen betreiben möchte. Ohne eine konkrete Betroffenheit in der eigenen satzungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung kann der Wasser- und Bodenverband aber nicht einer von einem Dritten angestrebten
Grundwasserbewirtschaftung entgegen treten.

Da es sich bei allen drei Klagen gegen die erlaubte Gewässerbenutzung um Klagen von sogenannten „Drittbetroffenen“ handelt, hatte das Gericht nicht eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle durchzuführen, sondern zu prüfen, ob die erlaubte Gewässerbenutzung subjektive Rechte der Kläger verletzt. Geringfügige Auswirkungen einer Gewässerbenutzung, so das Gericht, können hierbei nicht zum Erfolg der Klage führen. Über die Frage, ob die erlaubte Grundwasserentnahme letztlich zu einer Übernutzung des Grundwasservorkommens führt, war daher nicht zu entscheiden.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München zu entscheiden hätte.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 25.08.2016 zum Urt. in den Vf. AN 9 K 15.00980, AN 9 K 15.01102, AN 9 K 15.00961

Redaktionelle Hinweise

  • Zur Rechtsentwicklung im Wasserrecht
  • Zur Rechtsentwicklung im Umweltrecht
  • Zu kommunalrelevanten Neuigkeiten

Ähnliche Beiträge

Kategorie: BayVGH & VG, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung, Umweltrecht, Wasserrecht

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

August 2016
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  
« Jul   Sep »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in