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BVS: Freistellung nebenamtlicher Dozentinnen und Dozenten – bayernweiter Aufruf

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Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat im Juni die staatlichen und kommunalen Dienstherrn darum gebeten, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermehrt dafür zu werben, eine Lehr-, Korrektur- und/ oder Prüfertätigkeit zu übernehmen. Soll heißen: Es bedarf einer größeren Unterstützung der kommunalen Dienstherren sowie einer großzügigeren Handhabung im Hinblick auf die Freistellung für diese Nebentätigkeiten.

Wir wollen den Erwartungen der Dienstherren an praxisnahe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gerecht werden. Des Weiteren ist es unser Ziel, trotz steigender Teilnehmerzahlen stets die gleiche Qualität bei unseren Seminaren und Lehrgängen zu gewährleisten. Dazu sind wir auf fachlich versierte, kompetente und motivierte nebenamtliche Dozenten angewiesen. Eine Unterstützung der Dienstherren bzw. Arbeitgeber, insbesondere durch angemessene Freistellung von originären Aufgaben, hat sich hierbei als sehr hilfreich erwiesen”, betont Michael Werner, Vorstand der BVS.

Das Schreiben des Innenministeriums stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung (PDF).

BVS, Newsletter „Wissenswert“ v. 30.08.2016