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BAMF: Digitalisierung des Asylverfahrens wird weiter vorangetrieben

Schnellere Übermittlung von Adressdaten und Übersetzungen – sekundenschneller Abgleich von Fingerabdrücken bringt mehr Sicherheit

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) treibt die Digitalisierung des Asylverfahrens weiter voran. Durch Neuerungen bei der Datenübermittlung und dem Echtzeit-Abgleich von Personendaten werden die Verfahren beschleunigt. Davon profitieren auch die Asylsuchenden. Zudem wird Sicherheitsaspekten Rechnung getragen.

Entlastung der Ausländerbehörden: BAMF übermittelt Übersetzungen von Pässen und Ausweisen

Das Bundesamt gibt bei der Überprüfung von Pässen oder Ausweisen Übersetzungen in Auftrag. Zukünftig werden Kopien dieser Übersetzungen zusammen mit den Originaldokumenten an die Ausländerbehörden versandt. Bislang mussten vor Ort bei Bedarf Übersetzungen in Auftrag gegeben werden. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten.

Durch die Übermittlung der Übersetzungen entlasten wir die Behörden vor Ort und reduzieren den Aufwand bei den Übersetzungen der Identitätsdokumente. Dadurch optimieren wir die Zusammenarbeit mit den Ländern weiter und vereinfachen die Prozesse“, sagt Dr. Georg Thiel, stellvertretender Leiter des Bundesamts.

Abgleich von Fingerabdrücken in Echtzeit

Eine neue Software ermöglicht den Mitarbeitern des Bundesamts in den Außenstellen und Ankunftszentren, Fingerabdrücke nahezu in Echtzeit abzugleichen und damit vorhandene Daten zu einem Antragsteller in Sekundenschnelle zu finden. Dadurch reduziert sich die Zeit für den Abgleich von Fingerabdrücken im Vergleich zum bisherigen Verfahren um 90 Prozent. Außerdem werden doppelte Aktenanlagen vermieden und somit Wartezeiten im Asylverfahren reduziert.

Adressdatenaustausch steigert Effizienz

Das Bundesamt und die Ausländerbehörden tauschen ab dem 01.09.2016 Adressdaten von in den Kommunen untergebrachten Asylsuchenden digital über das Ausländerzentralregister aus. Das Datensystem enthält bereits über eine halbe Million Adressdaten. Die Verfügbarkeit aktueller Adressen im Ausländerzentralregister garantiert, dass Ladungen und Bescheide die Adressaten erreichen und zeitnah zugestellt werden können. Durch den digitalen Austausch zwischen den Behörden werden auch hier Abläufe beschleunigt und der schriftliche Austausch von Adressen überflüssig.

BAMF, Pressemitteilung v. 31.08.2016