Sachgebiet: Bau, Boden, Planung; Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Beschl. v. 02.09.2016 – 1 CS 16.1275 / Schlagworte: Befreiung; Industriegebiet; gesunde Unterbringungsverhältnisse; passiver Lärmschutz
Leitsatz:
Die Befreiung nach § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann mit passiven Schallschutzmaßnahmen an Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber verbunden werden. Die TA Lärm steht dem nicht entgegen, sofern der Beurteilungspegel den maßgeblichen Immissionsrichtwert für Gewerbe- oder Industriegebiete nicht überschreitet.
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