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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Bayern führt staatliche Förderung des Lokalfernsehens fort / Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG)

6. September 2016 by Klaus Kohnen

Kabinett beschließt Verlängerung für Zeitraum 2017 bis 2020 / Medienministerin Ilse Aigner: „So sichern wir die flächendeckende Verbreitung mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten / Mit Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) auch Digitalisierung des Hörfunks weiter vorantreiben“

Bayern führt die staatliche Förderung des Lokalfernsehens fort. Dazu soll das lokale und regionale Fernsehen in Bayern auch für den Zeitraum von 2017 bis 2020 aus Mitteln des Staatshaushaltes unterstützt werden. Das beschloss heute das Kabinett.

Medienministerin Ilse Aigner: „So sichern wir die flächendeckende Verbreitung mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten. Lokale und regionale Fernsehangebote sind zentraler Bestandteil der regionalen Kommunikation und tragen wesentlich zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat bei. Wir haben heute die Weichen gestellt, um die einzigartige Angebots-vielfalt in Bayern aufrechtzuerhalten.“

Dabei kommt es auch auf den Einsatz neuer digitaler Verbreitungstechniken an. So sollen die lokalen und regionalen Programme schrittweise in hochauflösender HD-Qualität zu empfangen sein.

Seit 2008 ist die staatliche Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote im BayMG geregelt. Die derzeitige Förderung läuft Ende des Jahres 2016 aus.

Gegenwärtig erhalten 16 Fernsehanbieter sowie 9 Spartenanbieter eine Förderung zur Herstellung sowie zur technischen Verbreitung ihrer Programme.

Die Staatsregierung will mit der Novellierung des BayMG auch die Digitalisierung des Hörfunks weiter vorantreiben. Hierzu wird nach den Worten von Medienministerin Aigner ein entsprechender Förderauftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) explizit im Bayerischen Mediengesetz verankert.

Aigner: „Die Digitalisierung des Hörfunks ist ein wichtiges Zukunftsthema. Der digitale terrestrische Hörfunk bietet erhebliche Vorteile, wie beispielsweise die bessere Ausnutzung der Frequenzressource sowie die Steigerung der Hörqualität oder gleichzeitige Übertragung von Zusatzinformationen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Digitalisierung des Hörfunks auf allen Verbreitungswegen vorantreiben, um mittelfristig eine Abschaltung des analogen terrestrischen Hörfunks UKW zu erreichen.“

Die Digitalisierung des Hörfunks schreitet in Deutschland nur langsam voran. Die Marktdurchdringung der digitalen terrestrischen Verbreitungstechnik DAB+ ist trotz stetig steigender Tendenz gering.

Bayern liegt aber bereits deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die Förderung durch die BLM soll einen weiteren Schub geben.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 06.09.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zur fortlaufend aktualisierten Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat Bayern
  • Zur Rechtsentwicklung im Bereich „Presse, Rundfunk, Medien“

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Presse/ Rundfunk/ Medien, Verwaltung Schlagwörter: 17/13225

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