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Staatskanzlei: Freihandelsabkommen CETA und TTIP – Verhandlungsergebnis bei CETA für Bayern positiv / Verhandlungen zu TTIP weiter fortsetzen

6. September 2016 by Klaus Kohnen

Europaministerin Dr. Beate Merk: „CETA aus bayerischer Sicht ein gutes, ambitioniertes und gleichzeitig ausgewogenes Abkommen“ / Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „CETA wird unserem exportstarken Mittelstand einen besseren Zugang zum kanadischen Markt eröffnen / Mit TTIP können wir dasselbe erreichen für den US-amerikanischen Markt“

Der Ministerrat bewertet das vorliegende Verhandlungsergebnis des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada für Bayerns Interessen positiv. Beim Abkommen TTIP mit den USA sieht die Staatsregierung keinen sachlichen Grund, die laufenden Verhandlungen voreilig einzustellen. Das Ergebnis zu TTIP wird Bayern kritisch prüfen.

Europaministerin Dr. Beate Merk stellte die Bedeutung von CETA für Europa heraus:

Der Abschluss mit dem vergleichsweise kleinen Handelspartner Kanada ist aus strategischen Gründen von großer Bedeutung. Denn CETA ist aus bayerischer Sicht ein gutes, ambitioniertes und gleichzeitig ausgewogenes Abkommen und zudem zukunftsweisend für all die anderen Abkommen, die Europa aktuell verhandelt. Es setzt neue Maßstäbe, beispielsweise im Investitionsschutz. Die in der Öffentlichkeit stark umstrittenen Investor-Staats-Schiedsgerichte wurden durch einen Investitionsgerichtshof ersetzt. Die neuen Regelungen können auch dazu dienen, das insgesamt in die Jahre gekommene internationale Investitionsschutzrecht zu reformieren.“

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner betonte die Bedeutung einer neuen transatlantischen Partnerschaft gerade für Bayern:

Von den wirtschaftlichen Effekten durch CETA und TTIP dürfte Deutschland und hier vor allem Bayern erheblich profitieren. Wegen des bürokratischen Aufwands müssen im Geschäft mit Nordamerika Produkte oft bis zu 20 Prozent teurer angeboten werden. CETA wird unserem exportstarken Mittelstand einen besseren Zugang zum kanadischen Markt eröffnen. Gerade die vielen kleinen und mittelständischen bayerischen Unternehmen haben ihren Nutzen davon, wenn Kosten wegfallen, die derzeit durch mehrfache Konformitätsprüfungen oder unterschiedliche Vorgaben entstehen. Dies sichert und schafft neue Arbeitsplätze in Bayern. Mit TTIP wollen wir für den US-amerikanischen Markt dasselbe erreichen, mit CETA als Blaupause.“

CETA eröffnet Aigner und Merk zufolge neue Marktchancen für die europäische Exportwirtschaft und beseitigt unnötige bürokratische Hürden. Gleichzeitig bleiben die in der EU geltenden Schutzstandards erhalten. Auch schränkt CETA das staatliche Regulierungsrecht zur Verfolgung von Gemeinwohlzielen nicht ein. Auch deshalb konnte ein ausgewogenes und gleichzeitig ambitioniertes Abkommen erreicht werden, das auch für weitere EU-Handelsabkommen zukunftsweisend ist.

Bei TTIP bestehen zwischen den Verhandlungspartnern EU und USA noch unterschiedliche Positionen in wichtigen Verhandlungsthemen wie z. B. beim öffentlichen Auftragswesen, dem Schutz von geographischen Herkunftsangaben in den USA oder beim Investitionsschutz.

Wirtschaftsministerin Aigner betonte: Das ist nicht überraschend. Die unterschiedlichen Positionen von EU und USA zeigen die Härte der Verhandlungen zu TTIP auf. Es gibt sicherlich noch viel Gesprächsbedarf. Außerdem werden politisch schwierige Themen meist erst in der Endrunde verhandelt. Es gibt also keinen sachlichen Grund, die Verhandlungen zum aktuellen Zeitpunkt voreilig als gescheitert zu erklären oder die Verhandlungen jetzt ganz einstellen zu wollen.“

Merk ergänzte: „Dass Verhandlungen länger dauern als geplant, ist üblich. Auch das CETA-Abkommen wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren verhandelt, statt der ursprünglich angedachten zwei Jahre. Es gilt: Qualität geht vor Geschwindigkeit! Die Staatsregierung wird die TTIP-Verhandlungen auch künftig aktiv begleiten und die bayerischen Kernanliegen auf allen Ebenen in Berlin, Brüssel wie auch in Washington mit Nachdruck einbringen. Sie wird sich aber erst auf der Basis des finalen Vertragstextes ein abschließendes Urteil bilden und dabei dann sehr genau prüfen, ob die der EU-Kommission erteilten Vorgaben eingehalten und die bayerischen Interessen gewahrt wurden.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 06.09.2016

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen VergabeBeschaff, CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)

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