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BVerwG: Zuschlag für die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten

Sachgebiet: Gesundheitsverwaltungsrecht / BVerwG, Urt. v. 08.09.2016 – 3 C 6.15 / Weitere Schlagworte: spezieller Versorgungsauftrag des Krankenhauses

Leitsatz: 

Der Zuschlag für die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten nach § 5 Abs. 3 KHEntgG setzt voraus, dass das Krankenhaus einen speziellen Versorgungsauftrag für diese Aufgaben hat.