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EU-Kommission: Leipziger, Münchner und Hamburger zufriedener als Berliner mit den Kultureinrichtungen ihrer Stadt

Die Frage, ob sie mit Konzertsälen, Theatern, Museen und Büchereien ihrer Stadt zufrieden sind, beantworteten 93 % der Leipziger, 92 % der Münchner und 89 % der Hamburger mit Ja, in Berlin waren 87 % der Befragten dieser Meinung, in Dortmund 86 und in Essen 84 %. Das EU-Statistikamt Eurostat hat die Frage nach der Zufriedenheit mit den städtischen Kultureinrichtungen im Jahr 2015 den Einwohnern von 83 europäischen Städten gestellt und das Ergebnis heute (Donnerstag) vorgestellt.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Städten der EU gibt, wobei sich der Grad der Zufriedenheit bei den Hauptstädten zwischen 34 % und 97 % bewegt. Der höchste Zufriedenheitsgrad wurde in Wien (97 %) verzeichnet, gefolgt von Helsinki (94 %), Prag und Stockholm (je 90 %), Kopenhagen (89 %), Tallinn und Amsterdam (je 88 %) sowie Berlin, Riga und Luxemburg (je 87 %). In Berlin hatte die Zufriedenheit im Vergleich zur letzten Befragung aus dem Jahr 2012 um einen Prozentpunkt abgenommen. Am anderen Ende der Skala war in Valletta (34 %) der Anteil der Wohnbevölkerung, die mit den Kultureinrichtungen zufrieden war, am niedrigsten. Mit einigem Abstand folgten Nikosia (58 %), Lissabon (59 %), Athen (62 %), Madrid (64 %) und Rom (65 %).

Bei der Stichprobe anderer EU-Städte, die 2015 für die Teilnahme an der Umfrage ausgewählt wurden, zeigten Leipzig, Graz und Malmö (je 93 %) die höchsten Zufriedenheitswerte, gefolgt von München und Krakau (je 92 %) sowie von Aalborg, Groningen und Cardiff (je 91 %). In diesen Städten gaben mehr als neun von zehn Einwohnern an, mit den Kultureinrichtungen sehr zufrieden oder eher zufrieden zu sein. In den Mitgliedstaaten, in denen die Befragung in mindestens zwei Städten durchgeführt wurde, war die Hauptstadt in der Regel nicht die Stadt mit dem höchsten Grad der Zufriedenheit mit den Kultureinrichtungen.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 08.09.2016