Aktuelles

BMI: 91.331 Asylanträge, 18.143 EASY-Registrierungen im August 2016

Die Zahl der tatsächlich neu eingereisten Asylsuchenden im August 2016 war erneut deutlich geringer als die Zahl der Asylanträge: So wurden im EASY-System im Monat August 2016 bundesweit 18.143 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Dies bedeutet einen erheblichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2015, in dem 104.460 Zugänge registriert wurden.

Im August 2016 wurden beim BAMF insgesamt 91.331 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg um 150,8%  gegenüber dem Vorjahresmonat August 2015. Der Anstieg der Antragszahlen steht im Zusammenhang mit den Anstrengungen des BAMF, Rückstände abzubauen. Dazu gehört auch die vermehrte Annahme und Entscheidung von förmlichen Asylanträgen auch von Asylsuchenden, die bereits im Jahr 2015 eingereist sind.

Entschieden hat das Bundesamt im August 2016 über die Anträge von 57.058 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 240,3%  gegenüber dem Vorjahresmonat August 2015 (16.769 Entscheidungen) und ist der höchste Monatswert an Entscheidungen in der Geschichte des Bundesamtes. In den ersten acht Monaten 2016 hat das Bundesamt damit 392.833 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 157,1% gegenüber dem Zeitraum Januar bis August 2015 (152.777 Entscheidungen).

14.460 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (25,3% aller Asylentscheidungen).

Zudem erhielten 21.661 Personen (38,0%) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 1.290 Personen (2,3%) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

I. Aktueller Monat

Beim BAMF haben 91.331 Personen im August 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 89.703 als Erstanträge und 1.628 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 54.909 Personen (+150,8%) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 16.877 Personen (+22,7%) gestiegen.

Insgesamt 4.837 (Vormonat: 4.225) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 5,3 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im August 2016 im Vergleich zu Vormonaten:

Zum Vergleich:Juni 2016Juli 2016August 2016
 1.Syrien24.60522.57426.281
 2.Afghanistan15.10916.22919.880
 3.Irak10.0609.17511.639
 4.Iran3.0683.6403.829
 5.Pakistan1.8401.9132.341
 6.Nigeria1.7761.5152.246
 7.Eritrea1.8761.8192.065
 8.Albanien1.5341.5991.845
 9.Russ. Föderation1.8351.6071.776
10.Ungeklärt1.2171.2921.687

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Juli 2016:

 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt91.33189.7031.628
davon:
Syrien26.28126.20972
Afghanistan19.88019.84040
Irak11.63911.57465
Iran3.8293.80821
Pakistan2.3412.32120
Nigeria2.2462.2406
Eritrea2.0652.04619
Albanien1.8451.634211
Russ. Föderation1.7761.72947
Ungeklärt1.6871.6789

Die Zahl der Asylerstanträge im August 2016 (89.703) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (33.447) um 168,2%. Gegenüber dem Vormonat (72.984) stieg die Zahl der Asylerstanträge um 22,9%. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im August 2016 (1.628) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.975) um -45,3% und stieg gegenüber dem Vormonat (1.470) um 10,7%. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Albanien.

Im August 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 57.058 Personen (Vorjahresmonat: 16.769, Vormonat: 53.008) entschieden. 14.460 Personen (25,3%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.02.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 167 Personen (0,3%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 14.293 Personen (25,0%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

Im August 2016 erhielten 21.661 Personen (38,%) nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im August 2016 bei 1.290 Personen (2,3%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 des AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 12.886 Personen (22,6%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 6.761 Personen (11,8%).

II. Januar bis Juli 2016

In der Zeit von Januar bis August 2016 haben insgesamt 577.065 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 564.506 als Erstanträge und 12.559 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (256.938 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 124,6%.

Hauptherkunftsländer von Januar-August 2016 (im Vgl. zu 2015):

 Jan-Aug 2015Jan-Aug 2016
 1.Syrien55.587225.713
 2.Afghanistan13.120100.572
 3.Irak13.62978.989
 4.Iran2.69919.660
 5.Ungeklärt4.11714.718
 6.Albanien38.24511.778
 7.Pakistan4.18311.585
 8.Eritrea6.03911.443
 9.Russische Föderation3.8958.855
10.Nigeria3.9778.545

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar-August 2016:

 AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt577.065564.50612.559
davon:
Syrien255.713224.6321.081
Afghanistan100.572100.265307
Irak78.98978.426563
Iran19.66019.456204
Ungeklärt14.71814.575143
Albanien11.77810.3931.385
Pakistan11.58511.404181
Eritrea11.44311.301142
Russische Föderation8.8558.198657
Nigeria8.5458.45590

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (564.506) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (231.302) um 144,1%. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (12.559) sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (25.636) um -51,0%. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Mazedonien.

In den ersten acht Monaten 2016 hat das Bundesamt 392.833 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 157,1% gegenüber dem Zeitraum Januar bis August 2015 (152.777 Entscheidungen).

Insgesamt 170.803 Personen (45,8%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.02.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.212 Personen (0,3%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 178.591 Personen (48,9%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

Weitere 60.954 Personen (15,5%) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 AsylG i.S.d. Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten acht Monaten 2016 bei 4.446 Personen (1,1%) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 95.692 Personen (24,4%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 51.938 Personen (13,2%).

Ende August  2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 567.479, davon 551.720 als Erstanträge und 15.759 als Folgeanträge (Vormonat 526.276 anhängige Verfahren; zum 30.08.2015: 276.617 anhängige Verfahren). Das Bundesamt nimmt derzeit viele Asylanträge von Personen an, die bereits 2015 eingereist sind, die jedoch zeitnah keinen Asylantrag stellen konnten. Es ist beabsichtigt, bis Ende September allen Menschen, die 2015 nach Deutschland kamen, die Möglichkeit zum Asylantrag gegeben zu haben.

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat August 2016 wurden im EASY-System 18.143 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Juli 16.160, Juni: 16.335, Mai: 16.281, April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

August 2016Insgesamt18.143
1.Syrien2.281
2.Afghanistan2.137
3.Eritrea1.357
4.Irak1.236
5.Nigeria913

Von Januar bis August 2016 wurden im EASY-System 256.567 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren:

Jan. bis Aug. 2016Insgesamt256.567
1.Syrien79.357
2.Afghanistan43.073
3.Irak40.567
4.Iran10.430
5.Russ. Föderation7.048

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 09.09.2016