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Deutscher Landkreistag: Flüchtlingsintegration erfordert Planbarkeit / Kommunalstärkung von 5 Mrd. Euro muss komplett ankommen

Am Freitagnachmittag kam das Präsidium des Deutschen Landkreistages im Anschluss an die Jubiläumsfeierlichkeiten des kommunalen Spitzenverbandes in Berlin zusammen. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Rahmenbedingungen für die herausfordernde kommunale Aufgabe der Integration von Flüchtlingen sowie die Umsetzung der seitens des Bundes nunmehr konkretisierten Pläne zur jährlichen Stärkung der kommunalen Finanzkraft um € 5 Mrd. ab 2018. Präsident Landrat Reinhard Sager forderte insbesondere eine wirksame Umsetzung der Wohnsitzauflage als eine wesentliche Voraussetzung für planbare Integrationsbemühungen in den Landkreisen. Darüber hinaus mahnte er in Bezug auf die Umsetzung der Stärkung der kommunalen Finanzkraft ab 2018 zur Sorgfalt. Es bestehe die Gefahr, dass am Ende ein Betrag in einer Größenordnung von € 300 Mio. pro Jahr auf der Strecke bleiben könnte.

1. Integration von Flüchtlingen

Im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in den Landkreisen griff Sager einige für den Deutschen Landkreistag wesentliche Punkte heraus:

Der deutliche Rückgang der Zahl der Flüchtlinge wirft die Frage auf, ob die in den Ländern und Kommunen zur Unterbringung der Schutzsuchenden geschaffenen Kapazitäten aufrechterhalten werden sollen. Dazu ist klar zu sagen: Wir sind gut beraten, die Unterbringungskapazitäten zumindest vorübergehend so beizubehalten, dass sie bei einem möglicherweise sehr kurzfristigen Anstieg der Zahl der Asylsuchenden sofort genutzt werden können.“

Man werde sich auf kommunaler Ebene mit aller Kraft auf die Integration der Zugewanderten konzentrieren, benötige aber beispielsweise für Investitionen in Wohnraum und Integrationsangebote auch Planungssicherheit. In den Landkreisen müssten geeignete Strukturen geschaffen bzw. ausgebaut werden, um eine gebündelte Betreuung zu ermöglichen.

Insofern ist es gut, dass das Integrationsgesetz nunmehr in Kraft getreten ist. Es regelt z. B., dass Flüchtlinge ihren Wohnsitz in demjenigen Bundesland nehmen müssen, dem sie für die Dauer ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Darüber hinaus können die Länder eine konkrete Zuweisung in bestimmte Landkreise und kreisfreien Städte vornehmen.“

Sager bezeichnete diese Möglichkeit als wichtiges Instrument für eine gelingende Integration.

Zur effektiven Umsetzung einer Wohnsitzauflage vor Ort sei erforderlich, diese auch durchsetzen zu können.

Das heißt konkret, dass Verstöße gegen die Wohnsitzauflage geahndet werden können müssen. In der Sozialhilfe ist dies durch Leistungskürzungen bereits vorgesehen. Dies muss auch für Personen greifen, die von den Jobcentern betreut werden. Hier ist der Gesetzgeber erneut gefordert.“

Auch sei notwendig, dass die Länder entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen [red. Hinweis: in Bayern kürzlich geschehen].

Ansonsten verschenkt die Wohnsitzauflage ihr Potenzial und macht die Integrationsplanung der Landkreise nicht einfacher.“

Auch sei auf eine praktikable Ausgestaltung in den Ländern zu achten:

Vor allem muss die Verteilung der Länder auf die Kommunen grundsätzlich ohne Prüfung des Einzelfalls durch die Ausländerbehörden vonstattengehen.“

Schließlich kam Sager auf die Wohnkosten anerkannter Flüchtlinge zu sprechen:

In den nächsten drei Jahren wird der Bund diese Kosten vollständig übernehmen. Damit wird unsere Forderung erfüllt. Und den Landkreisen und Städten wird in dieser Hinsicht der Rücken frei gehalten. Auch für die Jahre nach 2018 brauchen wir eine Kostenübernahme, über die zu gegebener Zeit zu sprechen sein wird.“

2. Stärkung der kommunalen Finanzkraft

Des Weiteren thematisierte er die Stärkung der kommunalen Finanzkraft um jährlich € 5 Mrd. ab 2018, die teilweise ebenfalls über eine Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten erfolgen solle.

Die vorgesehenen Regelungen sichern noch nicht vollständig die beabsichtigten Entlastungsbeträge. Sowohl bei der Ermittlung der tatsächlichen flüchtlingsbedingten Mehrkosten als auch bei der für die 5 Mrd.-Stärkung vorgesehenen Erhöhung der Bundesbeteiligung an den SGB II-Unterkunftskosten muss nachgesteuert werden. Wichtig ist sicherzustellen, dass die Übernahme der flüchtlingsbedingten Wohnkosten nicht bei den € 5 Mrd. zur Stärkung der Kommunen in Ansatz gebracht wird. Ansonsten erreicht die Stärkung der kommunalen Finanzkraft nicht die volle Höhe, sondern es wird das Spiel ‚Rechte Tasche, linke Tasche‘ gespielt. Es geht hier nach unseren Berechnungen immerhin um einen Betrag in einer Größenordnung von rund € 300 Mio. pro Jahr, auf den wir bestehen“, so Sager.

Er erläuterte weiter, dass sich Bund und Länder in Bezug auf € 1 Mrd. der zugesagten € 5 Mrd. darauf verständigt hätten, diese „aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit“ zunächst an die Länder zu geben.

Wir erwarten, dass die Länder diese Milliarde zu 100% an die Landkreise, Städte und Gemeinden weiterleiten. Schließlich handelt es sich um Geld, das den Kommunen zugutekommen soll“, so Sager abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 09.09.2016

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