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BMEL: Milchverringerungsbeihilfeverordnung unterzeichnet – Landwirte können Anträge stellen

12. September 2016 by Klaus Kohnen

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat heute die Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Beihilfe für eine befristete Verringerung der Milcherzeugung (Milchverringerungsbeihilfeverordnung) unterzeichnet. Deutsche Milchbauern können sich ab morgen an dem 150 Mio. Euro Mengenreduzierungsprogramm der EU beteiligen.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:

Die Lage für die deutschen Milchbauern ist nach wie vor schwierig. Ich habe mich seit dem Frühjahr bei meinen europäischen Ministerkollegen und der EU-Kommission für ein zweites europäisches Hilfsprogramm stark gemacht. Mein Ziel war es, finanzielle Hilfen stärker an eine Mengendisziplin zu knüpfen. Das ist uns in den Verhandlungen in Brüssel gelungen. Staatliche Hilfen müssen Impulse für eine Lösung der Krise beitragen. Wir brauchen weniger Milch für bessere Preise. Aber: Es ist Aufgabe der Milchwirtschaft, zukunftsfähige Marktstrukturen mit einer besseren Abstimmung zwischen den Absatzmöglichkeiten für die Milcherzeugnisse und dem auf die Molkereien zukommenden Rohmilchangebot zu schaffen. Es liegt im Interesse der Milcherzeuger, die Lieferbeziehungen in diesem Punkt zu prüfen und anzupassen. Die Bundesregierung setzt auf strukturelle Verbesserungen im Milchsektor und unterstützt die Wirtschaft bei den notwendigen Reformen. Ohne diese Strukturanpassungen läuft die Branche sehenden Auges in die nächste Krise. Mit der Kopplung von Direkthilfen an eine Mengendisziplin und Ausnahmen beim Kartellrecht setzen wir Anreize und rechtliche Möglichkeiten, um die Überproduktion einzudämmen. Am 15.09. habe ich die Marktbeteiligten wieder in mein Ministerium eingeladen und lasse mir über den Fortschritt bei den Strukturverbesserungen berichten. Der Bund arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Hilfspakets. Unser Ziel ist, dass die Hilfen effektiv und möglichst unbürokratisch genutzt werden können. Die zuständigen Länder übernehmen für das Mengenreduzierungsprogramm die Antrags- und Beihilfeadministration. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die die Länder maßgeblich bei der Schaffung der notwendigen technischen und administrativen Strukturen zur Umsetzung des EU Mengenreduzierungsprogramms unterstützt hat.“

Hintergrund:

Das EU-Milchverringerungsprogramm ist Teil des mit insgesamt rund 500 Millionen Euro dotierten zweiten EU-Hilfspakets. Die Eckpfeiler des EU-Milchverringerungsprogramms sind:

  • Das Programm zur freiwilligen Reduzierung der Milchproduktion umfasst 150 Millionen Euro. Es ist EU-weit einheitlich geregelt.
  • Milcherzeuger erhalten eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent je Kilogramm reduzierter Rohmilch. Hierzu müssen sie ihre Milchanlieferung nachweisbar reduzieren. Dafür wird ein Referenzzeitraum herangezogen.
  • Insgesamt wird es vier Antragsrunden geben. In der ersten Antragsrunde vom 12. bis 21. September 2016 können Anträge für den Reduktionszeitraum Oktober 2016 bis Dezember 2016 gestellt werden. Hierfür gilt der Referenzzeitraum Oktober bis Dezember 2015.
  • Wird der Gesamtbetrag von 150 Millionen Euro bzw. 1.07 Mio. Tonnen überschritten, werden alle Anträge der letzten Runde anteilig gekürzt.

BMEl, Pressemitteilung v. 12.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Vgl. auch die weiterführenden Hinweise des StMELF.

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