Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v. 13.09.2016 – 1 N 15.4
Leitsatz:
Mit einer Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird ein bebauter Bereich im Außenbereich zu einem Ortsteil, in dem § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die weitere bauliche Entwicklung steuert. Die nach § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB zulässigen Festsetzungen dürfen daher nicht die Regelungsdichte eines Bebauungsplans erreichen.
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