Gesetzgebung

Staatskanzlei: Asylpolitik – Bayern fordert weitere Beschränkung beim Familiennachzug und vollständige Kostenübernahme durch den Bund zur Entlastung insbesondere der Kommunen / Bund soll wirksames Rückführungsprogramm auflegen

Bayern fordert vom Bund die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die Übernahme sämtlicher mit dem Familiennachzug verbundener Kosten. Weiter hat der Ministerrat den Bund aufgefordert, alles für die konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu tun.

Innenminister Joachim Herrmann:

Der Bund muss alle europa- und bundesrechtlichen Vorgaben kritisch überprüfen, die einen quasi voraussetzungslosen Familiennachzug gestatten. Wo rechtlich möglich, muss der Familiennachzug an strengere Voraussetzungen geknüpft und eingeschränkt werden. Ein Familiennachzug ohne besondere Voraussetzungen, insbesondere den Nachweis sicheren Wohnraums und die Sicherung des Lebensunterhalts, führt auf Dauer zu einer nicht akzeptablen Belastung der Sozialsysteme.“

Änderungsbedarf sieht das Kabinett auch bei den Kosten des Familiennachzugs. Sozialministerin Emilia Müller:

Die Verantwortung für den Familiennachzug liegt alleine beim Bund. Denn es war der Bund, der letzten September die Ursache für die Einreise von hunderttausenden Flüchtlingen nach Deutschland geschaffen hat. Deshalb muss der Bund den Kommunen auch sämtliche mit dem Familiennachzug verbundenen Kosten vollständig erstatten. Neben den Kosten der Unterkunft umfasst dies auch Sach- und Verwaltungsaufwand, beispielsweise Kosten für Personal oder Betreuung der Unterkünfte, und weitere Kosten etwa bei der Beschulung und der Kinderbetreuung. Dafür werden wir uns in Berlin einsetzen.“

Weiter forderte der Ministerrat vom Bund, ein umfassendes und wirksames Rückführungsprogramm vorzulegen. Zentrales Hindernis bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber ist die fehlende Kooperationsbereitschaft der meisten Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Pässen und Passersatzpapieren. Hier muss der Bund tätig werden, damit die Rückführungsbemühungen der Länder nicht ins Leere laufen.

Innenminister Herrmann:

Obwohl der Bund die Verantwortung für die Flüchtlingskrise trägt, ist sein Beitrag zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber bislang viel zu gering. Um die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, muss der Bund endlich konsequent deutsche Rückführungsinteressen gegenüber den Herkunftsstaaten durchsetzen und massiven Druck aufbauen.“

Für die Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren soll künftig ausschließlich der Bund zuständig sein.

Herrmann: „Künftig muss außerdem jedem von einem anderen EU-Mitgliedstaat akzeptierten Übernahmeersuchen auch eine erfolgreiche Überstellung des Asylbewerbers dorthin folgen.“

Daran krankt es bislang vielfach in der Praxis. Der Bund muss deshalb auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das dafür notwendige Personal zur Verfügung stellen, damit die Überstellungsfristen nach dem Dublin- Abkommen eingehalten werden können.

Nach dem hohen Zugang an Asylsuchenden seit letztem September und den nun sukzessive erfolgten Abschlüssen der Asylverfahren durch das BAMF ist in den kommenden Monaten mit einer Zunahme der Familiennachzüge zu rechnen. Denn anerkannte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge haben aktuell – anders als andere Aufenthaltsberechtigte – innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung einen Anspruch auf Nachzug von Familienangehörigen, ohne dass sie die Sicherungen ihres Lebensunterhalts oder ausreichend Wohnraum nachweisen müssen (privilegierter Familiennachzug). Die Unterbringung der zuziehenden Familien wird insbesondere die Kommunen vor neue Herausforderungen stellen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 13.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht.