Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wird an gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst

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Innenminister Joachim Herrmann: „Freiwillige Feuerwehren fit machen für die Zukunft“ / Kinderfeuerwehren und Heraufsetzung des Höchstalters für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen.

Um die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu machen, sollen zur Nachwuchsgewinnung zukünftig sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Weiter sieht der Gesetzentwurf u.a. die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen, die Entlastung der Kreisbrandräte und Möglichkeiten der Inklusion vor.

Die Verbände erhalten nun Gelegenheit, zu den Änderungen im Feuerwehrgesetz Stellung zu nehmen.

Minister Herrmann: „In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 310.000 ehrenamtlich. Ohne die enorme Anzahl an Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten. Die Freiwilligen Feuerwehren brauchen deshalb unbedingt ausreichenden Nachwuchs. Kinder und Jugendliche sind unsere Retter von morgen! Wir schaffen daher für die Gemeinden die Möglichkeit, mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig Kinder an unsere kommunalen Feuerwehren heranzuführen. Dort werden sie von klein auf und altersgerecht mit den Tätigkeiten der Feuerwehr vertraut gemacht.“

Laut Herrmann soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein:

Immer mehr Menschen sind auch mit 63 Jahren noch fit für den Feuerwehrdienst. Ihr Wissen und Know-how aus jahrzehntelanger Praxis ist unschätzbar. Es wäre fatal, dieses ungeheure Potential nicht zu nutzen!“

Herrmann will daneben auch die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen stärken. Mit der Gesetzesnovelle werden daher die Möglichkeiten kommunaler Kooperationen erweitert, um Synergieeffekte beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst besser zu nutzen.

Zudem ist auch Inklusion für die Feuerwehr ein wichtiges Thema. Auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen können in Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Dienste leisten, letztere etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Deshalb können auch sie künftig in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden. Weiterhin sollen bei Bedarf künftig sogenannte Fach-Kreisbrandinspektoren die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen spezifischen Fachaufgaben unterstützen und entlasten.

Minister Herrmann: „Mit dem neuen Feuerwehrrecht machen wir unsere Freiwilligen Feuerwehren fit für die Zukunft.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 13.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Überblick über aktuell laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (fortlaufend aktualisiert).