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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Herrmann plant Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG)

13. September 2016 by Klaus Kohnen

Freiwillige Feuerwehren fit für die Zukunft – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann plant Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG): Kinderfeuerwehren und Heraufsetzung des Höchstalters für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 – Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Inklusion

Die Bayerische Staatsregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, das Feuerwehrrecht an geänderte gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen anzupassen. Um die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu machen, sollen zur Nachwuchsgewinnung zukünftig sogenannte ‚Kinderfeuerwehren‘ möglich sein und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Weiter sieht der Gesetzentwurf unter anderem die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen, die Entlastung der Kreisbrandräte und Möglichkeiten der Inklusion vor. Die Verbände haben nun die Gelegenheit, zu den Änderungen im BayFwG Stellung zu nehmen.

Laut Herrmann leisten in Bayern derzeit rund 320.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 310.000 ehrenamtlich.

Ohne diese enorme Anzahl an Ehrenamtlichen ließe sich das hohe Sicherheitsniveau in Bayern nicht aufrechterhalten“, machte der Minister deutlich.

Die Freiwilligen Feuerwehren brauchen deshalb unbedingt ausreichenden Nachwuchs.

Kinder und Jugendliche sind unsere Retter von morgen“, so Herrmann weiter.

„Wir schaffen daher für die Gemeinden die Möglichkeit, mit Kinderfeuerwehren schon frühzeitig Kinder an unsere kommunalen Feuerwehren heranzuführen.“

Dort werden sie von klein auf und altersgerecht mit den Tätigkeiten der Feuerwehr vertraut gemacht.

Nach den Worten Herrmanns soll der aktive Feuerwehrdienst auch nicht mehr wie bisher zwingend mit dem 63. Lebensjahr enden, sondern bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein:

Immer mehr Menschen sind auch mit 63 Jahren noch fit für den Feuerwehrdienst. Ihr Wissen und Know-how aus jahrzehntelanger Praxis ist unschätzbar. Es wäre schade, dieses ungeheure Potential nicht zu nutzen!“

Herrmann will daneben auch die kommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen stärken. Mit der Gesetzesnovelle werden daher die Möglichkeiten kommunaler Kooperationen erweitert, um Synergieeffekte beim Brandschutz sowie beim technischen Hilfsdienst besser zu nutzen. Zudem ist auch Inklusion für die Feuerwehr ein wichtiges Thema. Auch Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen können in Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Dienste leisten, letztere etwa als Ausbilder oder psychologische Betreuer. Deshalb können auch sie künftig in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden. Weiterhin sollen bei Bedarf künftig sogenannte Fach-Kreisbrandinspektoren die Kreisbrandräte bei ihren vielfältigen spezifischen Fachaufgaben unterstützen und entlasten.

Mit unserem neuen Feuerwehrrecht machen wir unsere Freiwilligen Feuerwehren fit für die Zukunft“, fasste der Innenminister zusammen.

StMI, Pressemitteilung v. 13.09.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zum aktuellen Stand des Verfahrens – ggfls. inkl.  Stellungnahmen und Beiträgen – vgl. hier.
  • Überblick über aktuell laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (fortlaufend aktualisiert).

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