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Deutscher Städtetag: Kabinettsbeschluss zur Entlastung der Kommunen – Entlastungen der Kommunen gut und wichtig, Finanzierungsweg muss verbessert werden

14. September 2016 by Klaus Kohnen

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Entlastung der Kommunen sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen:

Es ist gut, dass die Bundesregierung die Gesetzgebung auf den Weg bringt, um die zwischen Bund und Ländern verabredete Finanzierung von flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Kommunen sowie die im Koalitionsvertrag verabredete Entlastung der Kommunen um jährlich € 5 Mrd. ab dem Jahr 2018 zu verwirklichen. Der Deutsche Städtetag hält allerdings unbedingt Korrekturen an dem heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf für nötig.

Erstens können die Städte nicht akzeptieren, dass ein Fünftel der 5-Milliarden-Entlastung der Kommunen, also € 1 Mrd., nicht den Kommunen, sondern den Ländern über einen höheren Umsatzsteueranteil zur Verfügung gestellt wird. Denn wir wollen sicher sein, dass das Geld auch bei uns ankommt. Zweitens erfüllt der Kabinettsbeschluss die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern nicht vollständig, weil die Kommunen zu wenig Mittel über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger erhalten sollen. Das wirkt sich zum Nachteil der von Sozialausgaben besonders belasteten Städte aus.

Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Aufteilung der Entlastung sah vor, € 2,4 Mrd. über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer den Kommunen zur Verfügung zu stellen sowie € 1,6 Mrd. über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Tatsächlich sieht der Gesetzentwurf für das Jahr 2018 nur noch € 1,2 Mrd. vor, die über die Unterkunftskosten an die Kommunen fließen sollen. Die Städte sehen keinen nachvollziehbaren Grund, an dieser Stelle von den politischen Beschlüssen abzuweichen. Um den Städten mit hohen Sozialausgaben stärker zu helfen, müsste sogar ein höherer Betrag über die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten bereitgestellt werden als von Bund und Ländern verabredet.

Positiv für die Städte ist, dass der Bund jetzt die flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten der Kommunen im Hartz IV-System für drei Jahre übernehmen wird.“

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 14.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Weitere Meldungen im Kontext dieses Gesetzentwurfs.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen

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