Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf Haushaltsgesetz 2017/2018 (HG 2017/2018)

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Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 – HG 2017/2018) eingebracht (LT-Drs. 17/12806 v. 14.09.2016). Dieser sieht auch Änderungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vor. Die Eckpunkte in Stichworten: keine Nettoneuverschuldung; Abbau Staatsverschuldung; Beschränkung des Ausgabenwachstums; Schwerpunkte bei Bildungsausgaben, Polizei/ Sicherheit/ Justiz und Zuwanderung/ Integration; Mitteleinstellung für Übertragung des Tarifabschlusses TV-L auf Beamtinnen und Beamte.

Gemäß Art. 78 BV und den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) müssen die Einnahmen und Ausgaben des Staates für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Der Haushaltsplan ist durch Gesetz festzustellen. Gemäß Art. 18 der BayHO soll der Haushalt regelmäßig ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Die Verschuldung am Kreditmarkt ist bis 2030 abzubauen; die konjunkturelle Entwicklung ist dabei zu berücksichtigen. Wie schon die vergangenen Jahre soll der Haushalt gemäß Art. 12 BayHO wieder als Doppelhaushalt aufgestellt werden.

Eckpunkte des Doppelhaushalts 2017/2018

Der Doppelhaushalt 2017/2018 basiert laut Gesetzentwurf auf folgenden Eckpunkten:

  • Der allgemeine Haushalt kann zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge ohne Nettoneuverschuldung ausgeglichen werden.
  • Der Abbau der Staatsverschuldung wird mit einer Tilgung von 1 Mrd. € im „Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB“ fortgesetzt; jeweils 500 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018.
  • Das jährliche Ausgabenwachstum wird – ohne die Mehrausgaben in den Länderfinanzausgleich – auf höchstens 3% beschränkt.

Die Staatsregierung hatte die Eckpunkte für das HG 2017/2018 auf ihrer Kabinettsklausur in St. Quirin Ende Juli beschlossen und dabei folgende Eckzahlen benannt:

Eckzahlen

DHH 2017/2018

Gesamtausgaben117,2 Mrd. €
Tilgung1 Mrd. €
Investitionsausgaben                                            13,6 Mrd. €
Investitionsquote11,6 %
Personalausgabenquote                                      38,8 %
Zinsausgabenquote                                               1,2 %
Asyl – Zuwanderung/Integration4,5 Mrd. €
Polizei/Innere Sicherheit/Justiz9,5 Mrd. €
Bildungsausgaben38,2 Mrd. €
Zahlungen Länderfinanzausgleich                    12,4 Mrd. €
Kommunaler Finanzausgleich 2017 (vorläufig)

Kommunaler Finanzausgleich erreicht neue Rekordhöhe. Endgültige Höhe steht erst nach Ablauf des Verbundzeitraums (bis 30.09.2016) fest

8,82 Mrd. €

Aus einer Stellungnahme des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) v. 15.09.2016 geht hervor, dass

  • bereits Mittel in den Haushalt eingestellt sind, um den Tarifabschluss im Bereich des TV-L (die nächste Einkommensrunde steht im Frühjahr 2017 an) zeit- und inhaltsgleich auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten zu übertragen;
  • der Entwurf Stellenhebungen im Umfang von je € 5 Mio. zum 01.05.2017 und 01.05.2018 vorsieht;
  • insgesamt 3.165 zusätzliche Stellen und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geplant sind, daneben 1.770 Ausbildungsstellen;
  • im Tarifbereich Mittel im Umfang von € 4 Mio. pro Jahr für Leistungsbezüge vorgesehen sind;
  • dass der Stellenabbau weiter geht.

Genauere Informationen finden Sie in der Stellungnahme des BBB.

Weitere Informationen

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) vege – Fotolia.com