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StMAS: Wechsel an der Spitze des Arbeitsgerichts Rosenheim

Arbeitsministerin Müller: „Durchschnittlich drei Monate bis zum Abschluss des Klageverfahrens – Bayerns Arbeitsgerichte arbeiten schnell und effektiv“ / Der Amtschef im Bayerischen Arbeitsministerium, Michael Höhenberger, verabschiedete heute im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung die bisherige Direktorin des ArbG Rosenheim Gabriele Illing und führte zugleich den neu ernannten Direktor des ArbG Rosenheim Dr. Ewald Helml in das Amt ein.

Anlässlich der Amtseinführung betonte Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller:

Ich danke Gabriele Illing für ihre hervorragend geleistete Arbeit. Mit hoher juristischer Fachkompetenz leitete sie seit März 1993 und damit annährend 23 Jahre das ArbG Rosenheim. Anfang dieses Jahres ist sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Für ihren neuen Lebensabschnitt wünsche ich ihr alles Gute. Gleichzeitig freue ich mich sehr, dass mit Dr. Ewald Helml ein erfahrener Richter an die Spitze des ArbG Rosenheim tritt. Ich gratuliere ihm herzlich. Ich bin überzeugt, dass er die Geschicke des ArbG Rosenheim erfolgreich fortführen wird.“

Dr. Ewald Helml begann seine berufliche Laufbahn 1985 beim ArbG Passau. Dort war er ab Mai 2011 der ständige Vertreter des Direktors. Zum 01.05.2016 hat er die Nachfolge von Gabriele Illing als Direktor des ArbG Rosenheims angetreten.

An den elf bayerischen Arbeitsgerichten waren im letzten Jahr insgesamt 68.074 Urteilsverfahren einschließlich Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes anhängig, davon 3.305 Verfahren im Bereich des ArbG Rosenheim. Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten in Bayern drei Monate.

Die schnelle Verfahrensdauer ist für die Klägerinnen und Kläger ein großer Vorteil. Siebzig Prozent kommen so innerhalb weniger Wochen zu ihrem Recht und erhalten Rechtssicherheit. Unsere Arbeitsgerichtsbarkeit ist effektiv und stärkt so das Vertrauen in den Rechtsstaat“, stellte Müller abschließend fest.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.09.2016