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StMAS: Wechsel an der Spitze des Sozialgerichts Regensburg

Sozialministerin Müller: „Dank an Peter Palaschinsky für seine langjährigen Dienste – Glückwunsch an Nachfolgerin Astrid Vincenc

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Regensburg hat Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute Astrid Vincenc in das Amt der Präsidentin des SG Regensburg eingeführt. Gleichzeitig verabschiedete sie deren Vorgänger Peter Palaschinsky, der bereits Ende Februar aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist.

Ich danke Peter Palaschinsky für seine hervorragend geleistete Arbeit beim SG Regensburg, dessen Präsident er seit Januar 2011 war. Ich wünsche ihm einen langen, glücklichen und sorgenfreien Ruhestand. Zugleich freue ich mich über die neue weibliche Spitze des Sozialgerichts. Ich gratuliere Astrid Vicenc herzlich. Ich bin überzeugt, dass sie die Geschicke des Sozialgerichts mit glücklicher Hand erfolgreich weiterführen wird“, so die Ministerin.

Astrid Vicenc hat ihre richterliche Laufbahn 2002 beim SG Nürnberg begonnen. Nach ihren Stationen an den Sozialgerichten Augsburg, München und dem BayLSG war sie seit 2011 als Vizepräsidentin des SG München tätig. Zum 01.06.2016 hat sie die Nachfolge von Peter Palaschinsky als Präsidentin des SG Regensburg angetreten.

Das SG Regensburg ist eines von sieben Sozialgerichten in Bayern. Insgesamt waren im letzten Jahr dort 41.536 Urteilsverfahren einschließlich Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig. Seit diesem Jahr sind alle bayerischen Sozialgerichte und das Bayerische Landessozialgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen.

Die bayerische Sozialgerichtsbarkeit hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen. Eine zeitgemäße Kommunikation signalisiert Bürgernähe. Denn mit dem elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen wir den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache, aber dennoch rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten“, so die Ministerin abschließend.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter www.lsg.bayern.de.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Seit Kurzem erprobt auch die Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.