• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMBW: Quote der Pflichtwiederholer liegt in Bayern bei 1,6 Prozent – Vermeintlicher „Sitzenbleiber-Atlas“ wirbelt Äpfel und Birnen durcheinander

15. September 2016 by Klaus Kohnen

Es gibt Schülerinnen und Schüler, die versetzt worden sind, aber freiwillig ein Jahr wiederholen, um Lücken zu schließen und erfolgreich den Weg fortzusetzen. Und es gibt Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr pflichtgemäß wiederholen, damit sie ihr Bildungsziel weiter verfolgen können.

Die heute erschienenen Zahlen eines Verbraucherportals zum „Sitzenbleiben“ unterscheiden nicht zwischen diesen beiden Situationen, sondern sie wirbeln unqualifiziert Äpfel und Birnen durcheinander – und das mit dem Fingerzeig auf einzelne Städte, ohne dabei das schulische Angebot vor Ort zu berücksichtigen. Dies geschieht unter Verkennung von Realitäten: Es gibt beispielsweise Schüler, die die 5. Jahrgangsstufe zuerst auf der Mittelschule erfolgreich durchlaufen, dann auf die Realschule wechseln, aber bewusst die 5. Jahrgangsstufe wiederholen, ohne dies zu müssen.

In Bayern wiederholen gegenwärtig pflichtgemäß rund 1,6 % aller Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen eine Jahrgangsstufe, die Quote konnte in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen der individuellen Förderung leicht gesenkt werden.

Um dem einzelnen Schüler die für ihn nötige individuelle Förderung und zusätzliche Zeit zu geben, werden im bayerischen Bildungswesen verschiedene Mittel angewandt, z.B. individuelle Fördermaßnahmen

  • wie Intensivierungsstunden an den Gymnasien,
  • Ergänzungs- und Förderstunden an den Realschulen und
  • zusätzliche Förderstunden an den Mittelschulen
  • der Ausbau der Ganztagsangebote, über die die Schüler ebenfalls zusätzlich Lernzeit nutzen können.

Völlig in die Irre führt der Ansatz des Portals, die Schulzeit allein nach kommerziellen Kriterien und Kosten zu bewerten – manchmal ist teurer besser als „billiger“, gerade, wenn es um Bildung für junge Menschen geht. Für eine verantwortliche Bildungspolitik geht es darum, die Schülerinnen und Schüler mit einer intensiven Förderung nach Talenten und Interessen bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und bei der Ausbildung der Fähigkeiten, das eigene Leben verantwortungsvoll zu gestalten, zu begleiten. Das tut Bayern nachhaltig und mit Erfolg.

Als Belege für eine erfolgreiche Bildungspolitik und ein erfolgreiches Bildungswesen dienen hier z. B.:

  • das gute Abschneiden der bayerischen Schülerinnen und Schüler bei nationalen und internationalen Vergleichstests ebenso
  • wie die hohe Quote bayerischer Schüler, die die Schule mit einem anerkannten Abschluss verlassen. Bayern gehört mit einer Quote von knapp 96 % bundesweit zu den erfolgreichsten Ländern. Wer einen anerkannten Schulabschluss hat, der hat sehr gute Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
  • Entsprechend positiv fallen die Ergebnisse in Bayern aus. Die Quote der Jugendarbeitslosigkeit ist bundesweit einmalig niedrig – auch ein Erfolg der qualitativ hochwertigen schulischen Bildung in Bayern.

StMBW, Pressemitteilung v. 15.09.2016

Ähnliche Beiträge

Filed Under: Bildung/ Forschung/ Kultur, Im Fokus, Schulen, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Kirchenasyl nach BayVGH grundsätzlich kein rechtliches Abschiebungshindernis

Kirchenasyl nach BayVGH grundsätzlich kein rechtliches Abschiebungshindernis

Bemerkung der Landesanwltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 28.08.2018 - 10 C 18.1473 / Weitere Schlagworte: Duldungsanspruch; rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung von Oberlandesanwalt Dr. … Weiterlesen

BayVGH zur bau- und denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit eines neuen Wohnhauses in einer als Ensemble geschützten Villenkolonie

BayVGH zur bau- und denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit eines neuen Wohnhauses in einer als Ensemble geschützten Villenkolonie

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 02.08.2018 - 2 B 18.742 / Weitere Schlagworte: Vorbescheid; gewichtige Gründe; Garten; Baulinie / Landesrechtliche Normen: BayBO; … Weiterlesen

Verpflichtung des Beamten zur Dienstunfallmeldung laut BVerwG auch bei Kenntnis des Dienstherrn vom Unfallereignis

Verpflichtung des Beamten zur Dienstunfallmeldung laut BVerwG auch bei Kenntnis des Dienstherrn vom Unfallereignis

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 30.08.2018 - 2 C 18.17/ Weitere Schlagworte: Meldepflicht; Ausschlussfrist von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Offensichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis wirkt laut BVerwG auch in einem umgetauschten EU-Führerschein fort

Offensichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis wirkt laut BVerwG auch in einem umgetauschten EU-Führerschein fort

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 05.07.2018 - 3 C 9.17 / Schlagworte: Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen; Bindungswirkung; Eignungsprüfung; Führerschein-Tourismus; … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Tagungshinweise

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (10.) 21. Februar 2019

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

September 2016
M D M D F S S
« Aug   Okt »
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930  

Copyright © 2019 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK