Aktuelles

BAMF: Berichterstattung zum Umgang mit gefälschten Pässen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Zur gestrigen Berichterstattung zum angeblichen Umgang mit gefälschten Pässen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), äußert sich das BAMF wie folgt:

Die Überprüfung der Identitätspapiere ist ein routiniertes und eingeübtes Verfahren des BAMF im Zusammenspiel mit anderen Behörden. Nach aktuellem Stand liegen dem Bundesamt keine konkreten Hinweise aus den Ländern zu Pässen vor, welche durch das BAMF bereits im Asylverfahren geprüft und seitens der Länder im Nachgang beanstandet wurden. Auch aus Bayern gab es dazu bisher keine konkrete Meldungen an das Bundesamt.

Sofern sich aus konkreten Fällen neue Erkenntnisse ergeben, die im Zusammenspiel mit anderen Behörden verbessert werden müssen, werden wir dies aktiv angehen. Schon bislang unternimmt das BAMF alle Anstrengungen, um gefälschte Identitätspapiere zu identifizieren. So wurden seit März 2016 von 53.603 durch das BAMF geprüften Dokumenten 3.311 beanstandet. Dies entspricht einem Anteil mutmaßlicher Fälschungen von ca 6%.

Dreistufige Prüfung der Identitätspapiere

Im BAMF ist die Urkundenprüfung auf 3 Prüfebenen organisiert. Sie beschränkt sich dabei nicht nur auf Identitätspapiere sondern bezieht auch weitere, von den Antragstellern zur Klärung der Identität vorgelegte Dokumente mit ein, z.B: Heiratsurkunden:

  1. In Außenstellen und Ankunftszentren findet durch geschultes Personal des Asylverfahrenssekretariats eine Vorprüfung vorgelegter Dokumente statt.
  2. Ergibt sich ein Manipulationsverdacht, werden diese Dokumente an die Zentrale weitergeleitet. Dort erfolgt eine eingehende Überprüfung der Dokumente mit Manipulationsverdacht durch speziell geschulte Mitarbeiter.
  3. Bei festgestelltem Manipulationsverdacht erfolgt die abschließende und gerichtsverwertbare Urkundenuntersuchung durch sog. Urkundensachverständige, die in einer mehrjährigen Ausbildung durch das BKA geschult wurden und ausgewiesene Experten der Dokumentenprüfung sind.

Weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

Bei Zweifeln an der Identität eines Antragstellers darf, zur Bestimmung des Herkunftsstaats oder der Herkunftsregion, das gesprochene Wort des Ausländers außerhalb der förmlichen Anhörung auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet werden. Bei Zweifeln wird eine Sprachanalyse durch einen externen Sprachgutachter durchgeführt. Anhand des persönlichen Sprachprofils eines Antragstellers lässt sich ein Herkunftsstaat oder eine Herkunftsregion näher bestimmen. Oftmals weisen unsere Dolmetscher die Entscheider bereits auf Ungereimtheiten hin. Zudem verfügen unsere Entscheider über sehr detailliertes Wissen zu geografischen Gegebenheiten, Sitten, Bräuchen, usw. vor Ort. So können auch sie gut einschätzen, ob jemand aus der angegeben Gegend stammen kann. Hierzu hält das Bundesamt zur Information der Entscheider umfassende Informationen zu den Herkunftsländern in einer Datenbank vor und erstellt auch eigene Ausarbeitungen. Außerdem können die vom Antragsteller gemachten Angaben durch das Auswärtige Amt, Botschaften und in bestimmen Ländern auch durch eigenes Verbindungspersonal vor Ort überprüft werden.

BAMF, Pressemitteilung v. 17.09.2016