Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Beschl. v. 19.09.2016 – 19 CS 15.1600 / Weitere Schlagworte: generalpräventive Ausweisung nach Neufassung der Ausweisungsvorschriften zum 01.01.2016
Leitsätze:
- Die Ausweisung beendet nicht nur einen rechtmäßigen Aufenthalt, sondern auch die Wirkungen der Zusicherung eines Aufenthaltstitels.
- Die Zusicherung ist allerdings (nicht anders als ein erteilter Aufenthaltstitel) im Rahmen der Ausweisungs-Abwägung zu berücksichtigen.
- Durch die Neufassung der Ausweisungsvorschriften zum 01.01.2016 (G. v. 27.07.2015, BGBl S. 1386-1399) ist die generalpräventive Ausweisung nicht abgeschafft worden.
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