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BayVGH: Die Ausweisung beendet nicht nur einen rechtmäßigen Aufenthalt, sondern auch die Wirkungen der Zusicherung eines Aufenthaltstitels

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Beschl. v. 19.09.2016 – 19 CS 15.1600 / Weitere Schlagworte: generalpräventive Ausweisung nach Neufassung der Ausweisungsvorschriften zum 01.01.2016

Leitsätze:

  1. Die Ausweisung beendet nicht nur einen rechtmäßigen Aufenthalt, sondern auch die Wirkungen der Zusicherung eines Aufenthaltstitels.
  2. Die Zusicherung ist allerdings (nicht anders als ein erteilter Aufenthaltstitel) im Rahmen der Ausweisungs-Abwägung zu berücksichtigen.
  3. Durch die Neufassung der Ausweisungsvorschriften zum 01.01.2016 (G. v. 27.07.2015, BGBl S. 1386-1399) ist die generalpräventive Ausweisung nicht abgeschafft worden.