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BVerwG: Keine Anrechnung einer Tätigkeit als Flugbegleiter oder Fluggastabfertiger als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 22.09.2016 – BVerwG 2 C 29.15 / Weitere Schlagworte: Landesrecht zur Richterbesoldung revisibel; Vortätigkeit eines Richters.

Leitsätze: 

  1. Das Recht eines Landes zur Regelung der Besoldung seiner Richter ist revisibel.
  1. Eine Vortätigkeit eines Richters kann nur dann i.S.v. § 38a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 BBesG Bln für den Erwerb der nach § 9 Nr. 4 DRiG notwendigen sozialen Kompetenz förderlich sein, wenn die Stärkung der für den Beruf des Richters wesentlichen Elemente der sozialen Kompetenz im Vordergrund dieser Vortätigkeit gestanden hat und für diese prägend gewesen ist.
  1. Zeiten der Ausbildung zum Flugbegleiter, Zeiten der Tätigkeit in diesem Beruf sowie Zeiten der Berufstätigkeit als Fluggastabfertiger sind nicht als Erfahrungszeiten i.S.v. § 38a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 BBesG Bln anzuerkennen.