• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMJ: Gesetzentwurf zur Reform des Stalking-Paragrafen im Bundesrat

22. September 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Bausback: „Endlich besserer Schutz von Stalkingopfern / Gesetz aus weiß-blauer Feder muss schleunigst ins Bundesgesetzblatt!“

Der Bundesrat berät an diesem Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Stalking-Paragrafen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Bayern kämpft seit Jahren für diese Reform. Der längst überfällige Gesetzentwurf des Bundes verbessert endlich den notwendigen Schutz von Stalkingopfern! Der Bundesjustizminister hat hier leider schon viel zu viel Zeit vertan: Das Gesetz muss jetzt schleunigst ins Bundesgesetzblatt – das sind wir den Opfern schuldig!“

Der Entwurf übernimmt im Wesentlichen die Vorschläge, die Bayerns Justizminister schon im Mai 2014 und im März 2015 in den Bundesrat eingebracht hat.

Die entscheidenden Passagen des Entwurfs stammen durchgängig aus weiß-blauer Feder. Das ist ein großer Erfolg hartnäckiger bayerischer Rechtspolitik!“, so Bausback.

In Zukunft wird es nicht mehr erforderlich sein, dass die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers tatsächlich verursacht hat, das Opfer also umziehen, oder seinen Arbeitsplatz wechseln muss. Für die Strafbarkeit wegen Stalkings wird es vielmehr ausreichen, wenn das Verhalten des Täters lediglich geeignet ist, eine solche schwere Folge herbeizuführen.

Bausback: „Mit dem neuen Gesetz schützen wir damit endlich auch die Opfer, die sich nicht dem Täter beugen, sondern Stärke demonstrieren und weiter so leben wie bisher.“

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Stalking-Opfer künftig nicht mehr auf den Privatklageweg verwiesen werden können.

Auch das ist gut und richtig so, denn: Wer dieser Form von Psychoterror ausgesetzt ist, darf nie darauf angewiesen sein, seine Rechte selbst vor Gericht geltend machen zu müssen“, so der Justizminister.

Bausback unterstützt zudem grundsätzlich die vorgeschlagene Gesetzesänderung, wonach künftig auch Verstöße gegen Verpflichtungen aus gerichtlich bestätigten Vergleichen in Gewaltschutzsachen strafrechtlich sanktioniert werden können. Hier dürfe man jedoch nicht stehen bleiben:

Um die Opfer ausreichend zu schützen, brauchen wir auch angemessene Sanktionsmöglichkeiten!“

Bislang drohe bei einem Verstoß gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen maximal ein Jahr Freiheitsstrafe.

Das ist zu wenig! Erforderlich ist hier ein deutlich höherer Strafrahmen – mindestens Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe – und zwar sowohl für Verstöße gegen gerichtliche Gewaltschutzanordnungen als auch für Verstöße gegen gerichtlich bestätigte Vergleiche in Gewaltschutzsachen!“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 22.09.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Der angesprochene Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen steht als TOP 47 auf der morgigen Sitzung des Bundesrates.
  • Erläuterungen zum TOP 47 (PDF)
  • Verbundene Meldungen zum Thema „Stalking“ (inkl. der bayerischen Initiativen von 2014 und 2015)

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB), Strafrecht/Strafprozessrecht, StrÄndG - Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

September 2016
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930  
« Aug   Okt »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK