Gesetzgebung

StMJ: Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Bundesrat

Bayerns Justizminister Bausback: „Finanzquellen des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität trockenlegen / Bundesregierung muss weitergehende Beweiserleichterungen für Vermögensabschöpfung prüfen!“

Der Bundesrat berät an diesem Freitag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Es ist völlig klar: Wer Terrorismus und Organisierte Kriminalität erfolgreich bekämpfen will, muss ihre Finanzquellen effektiv trockenlegen. Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist dabei ein ganz wichtiges Instrument!“

Mit ihr werde verhindert, dass Straftäter Vermögen dauerhaft behalten dürfen, das aus Straftaten herrührt. Allerdings greife der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Bereiche Terrorismus und Organisierte Kriminalität zu kurz:

Hier brauchen wir dringend weitergehende Beweiserleichterungen, wenn es um die illegale Herkunft eines Vermögensgegenstandes geht“, so Bausback.

Bundesjustizminister Maas erschwere unnötig die Vermögensabschöpfung: Die Gerichte müssten nämlich für die Einziehung die sichere Überzeugung von der illegalen Herkunft des Vermögens gewinnen.

Das geht völlig an der Realität vorbei und spielt nur den Terroristen in die Hände. Es ist doch allgemein bekannt, dass gerade Terroristen und Täter aus dem Bereich Organisierter Kriminalität äußerst erfinderisch sind, wenn es darum geht, die deliktische Herkunft von Vermögen zu verschleiern. Wie sollen sich unsere Gerichte da eine ’sichere Überzeugung‘ bilden können?“, so Bayerns Justizminister.

Die Bundesregierung müsse daher prüfen, ob die Gerichte die Vermögenseinziehung nicht bereits dann anordnen können, wenn ein krimineller Lebenswandel des Betroffenen nachhaltig in Erscheinung tritt und eine naheliegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Täter nicht unbeträchtliche Vermögenswerte durch strafrechtliches Handeln erlangt hat.

Bausback abschließend: „Mit solchen Beweiserleichterungen, die es übrigens in einer Vielzahl unserer Nachbarländer schon gibt, würden wir wesentlich zur effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität beitragen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 22.09.2016