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VG München: Brustimplantate hindern nicht am Polizeidienst

Brustimplantate sind kein Grund, um einer Bewerberin die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern. Mit Beschluss vom 21.09.2016 (M 5 E 16.2726) hat die 5. Kammer des VG München dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, diese vorläufig (bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage, M 5 K 16.2730) in den Vorbereitungsdienst einzustellen.

Zuvor hatte die Personalstelle des Polizeipräsidiums München die Einstellung abgelehnt, da sich die Bewerberin im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate einsetzen hatte lassen. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr gegeben. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten.

Nach vorläufiger Prüfung ist das Gericht in seiner Eilentscheidung der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt, wonach im Fall der Antragstellerin unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate (schnittfestes, hochmodernes Implantatmaterial) sowie deren Platzierung (unterhalb der Muskeln) kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe. Demgegenüber ist die Bewertung des Polizeiarztes nach Ansicht des Gerichts zu pauschal und lässt die konkrete ärztliche Behandlung sowie den individuellen Heilungsverlauf der Antragstellerin unberücksichtigt. Hierdurch sei die fehlende gesundheitliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen, nämlich, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.

Gegen die gerichtliche Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim BayVGH eingelegt werden.

VG München, Pressemitteilung v. 22.09.2016 zum Beschl. v. 21.09.2016, M 5 E 16.2726 (Hauptsacheverfahren: M 5 K 16.2730)