Gesetzgebung

Bundesrat: Änderung des StGB – Digitaler Hausfriedensbruch – Einbringung

Auf Initiative des Landes Hessen hat der Bundesrat auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, den „Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ einzubringen.

So soll u.a. durch Einfügung eines neuen § 202e in das Strafgesetzbuch (StGB) soll die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) unter Strafe gestellt werden.