Gesetzgebung

Bundesrat: Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) – Stellungnahme

Der Bundesrat hat auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben“ beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, den Anwendungsbereich des UmwRG zu erweitern, um künftig die Anwendung umweltbezogener Bestimmungen durch Privatpersonen und Behörden überprüfbar zu machen. Die umweltrechtliche Verbandsklage soll ausgedehnt werden auf Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen, bei denen eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann, ferner auf Entscheidungen über die Zulässigkeit von anderen Vorhaben als Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen im Sinne der UVP-Richtlinie und der Industrieemissionsrichtlinie, bei denen umweltrechtliche Vorschriften Anwendung finden, sowie auf Entscheidungen über behördliche Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen nach umweltrechtlichen Vorschriften.

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