Gesetzgebung

Bundesrat: Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Der Bundestag hat am 07.07.2016 o.g. Gesetz beschlossen, das nunmehr den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz sieht u.a. die Einführung von Überwachungsbefugnissen, Kontroll- und Betretensrechten der zuständigen Behörden vor.