Gesetzgebung

Bundesregierung: Neues Bundesarchivrecht – Neue Grundlage im digitalen Zeitalter

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Der Deutsche Bundestag hat am (gestrigen) Abend in erster Lesung den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (PDF) beraten.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte vor dem Deutschen Bundestag:

Mit der Neuregelung des Bundesarchivrechts machen wir das Bundesarchiv zukunftsfähig für das digitale Zeitalter. Vor allem aber erleichtern wir Wissenschaftlern und Journalisten, aber auch Privatpersonen den Zugang zu dem unschätzbaren Gedächtnis, das im Bundesarchiv in Akten und Dokumenten gespeichert ist.“

Nicht nur die Zugangsregelungen des Bundesarchivgesetzes, u.a. zugunsten von Angehörigen, die ihre Familiengeschichte aufarbeiten wollen, wurden umfassend überarbeitet. Auch gibt es neue Regelungen zum Umgang mit elektronischen Unterlagen, mit denen das Bundesarchiv seine Arbeitsweise an die Möglichkeiten und Erfordernisse des digitalen Zeitalters anpasst. Spätestens seit der Einführung des E-Government-Gesetzes und des dadurch manifestierten Wandels von der Papierakte zur elektronischen Akte stehen nicht nur die Bundesbehörden vor neuen Herausforderungen. Dem wird mit dem neuen Gesetz Rechnung getragen.

Auch die Zukunftsfähigkeit des Bundesarchivs in Bezug auf die Langzeitarchivierung bereits originär digitaler Daten muss gesichert werden. Die neuen Regelungen zum digitalen Zwischenarchiv des Bundes sind hier für alle Beteiligten ein Gewinn: Die Bundesbehörden werden künftig bereits im Stadium der Zwischenarchivierung von IT-technischen Aufgaben entlastet, während das Bundesarchiv in die Lage versetzt wird, frühzeitig, nachhaltig und fachgerecht für die digitale Langzeitarchivierung Sorge zu tragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Pressemitteilung v. 23.09.2016