Gesetzgebung

DStGB: BauGB-Novelle – Kommunen bei aktiver Bodenpolitik nachhaltig unterstützen

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat Anfang Juli 2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt Stellung genommen (PDF). Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Umsetzungserfordernisse der UVP-Änderungsrichtlinie auch im BauGB u. a. dazu nutzen will, um das Zusammenleben in der Stadt durch eine bessere Vereinbarkeit von Wohn- und Gewerbenutzung zu stärken.

Die aktuellen Problemlagen im Städtebau betreffen insbesondere wachsende Städte in Ballungsräumen; sie sind gekennzeichnet durch ein zunehmendes Auseinanderklaffen des Wohnraumbedarfs für eine wachsende Bevölkerung und dem Mangel an verfügbaren baureifen Flächen zur Deckung dieses Bedarfs insbesondere für preiswerten Wohnraum. Aber auch der Stadt-Umland-Bereich sowie der ländliche Raum benötigen Lösungen für eine Nachverdichtung, für heranrückende Wohnbebauung an Gewerbe und Landwirtschaft sowie für ein praxisgerechtes und verträgliches Mischungsverhältnis von Wohnen und Gewerbe. Trotz des vorgelegten Entwurfs und seiner vorgeschlagenen Regelungen bedarf es noch einer vertieften Prüfung der von der AG Aktive Liegenschaftspolitik im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen vorgeschlagenen Weiterentwicklung des bodenrechtlichen Instrumentariums zur Erleichterung der Baulandmobilisierung. Die Städte und Gemeinden müssen bei einer aktiven Bodenpolitik nachhaltig unterstützt werden.

DStGB, Pressemitteilung v. 23.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Bereich Bau, Boden, Planung.