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DST, DLT, DStGB: Kommunale Spitzenverbände begrüßen Runden Tisch zur Lage der Tierheime

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich positiv zu der Initiative von Bundesminister Christian Schmidt geäußert, sich am heutigen Montag mit den Tierschutzverbänden über die Situation der Tierheime in Deutschland auszu­tauschen. Dazu erklärten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund:

Die deutschen Städte, Kreise und Gemeinden schätzen das ehrenamtliche Engagement der vielen Tierschutzvereine außerordentlich und fördern und unterstützen ihrerseits die Arbeit der Tierheime nach Kräften.

Die Kommunen stünden zu ihrer Verpflichtung, Fundtiere unterzubringen und den damit beauftragten Tierheimen die entstehenden Kosten zu erstatten. In der Regel könne damit ein erheblicher Beitrag zur Finanzierung der Tierheime geleistet werden. Ob darüber hinaus weitere Unterstützungsmaßnahmen möglich seien, müsse jeweils vor Ort entschieden werden.

Der sach- und artgerechte Umgang mit Tieren gehe darüber hinaus alle und jeden an. Die kommunalen Spitzenverbände appellieren deshalb auch an die Bürgerinnen und Bürger, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren zu pflegen. Dadurch lasse sich vermeiden, dass die Einrichtungen in immer stärkerem Maße unnötig belastet werden.

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Pressemitteilung v. 26.09.2016

Redaktioneller Hinweis

Die Gemeinde ist als Fundbehörde für die Entgegenahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig, also für Tiere, die einen Eigentümer haben und entlaufen oder verloren gegangen sind. Rechtsgrundlage sind die §§ 965 ff. BGB sowie – in Bayern – die Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV). Frei lebende Tiere wie z. B. Igel oder Eichhörnchen sind wilde Tiere, aber auch „verwilderte“ Katzen oder offensichtlich ausgesetzte Hunde sind herrenlos, weshalb die Gemeinde als Fundbehörde für deren tierärztliche Behandlung und „Verwahrung“ nicht zuständig ist.