Aktuelles

StMUV: Lebensmittelreform schreitet voran – Neue Landestierärztin berufen

Mit der Einrichtung der neuen Funktion einer Landestierärztin wird die laufende Reform der Lebensmittelüberwachung in Bayern weiter vorangetrieben. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

Die neue Funktion der Landestierärztin ist ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Bayern. Mit der neuen Landestierärztin stärken wir die bestehenden Instrumente zur Kommunikation im amtlichen Veterinärwesen und in der Lebensmittelüberwachung. Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit vom Ministerium über alle Verwaltungsebenen hinweg und mit den wichtigen Partnern aus den Verbänden. Die neue Landestierärztin soll insbesondere den gegenseitigen Informationsaustausch koordinieren und intensivieren. Sie wird gleichzeitig Ansprechpartnerin für die Verbände sein. Ich freue mich, dass wir mit Frau Dr. Christine Höfer eine kompetente und erfahrene Tierärztin für diese Aufgabe gefunden haben.“

Frau Dr. Höfer wird mit Wirkung zum 01.10.2016 zur Landestierärztin ernannt. Sie leitet das Referat „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Tierarzneimittel“ in der Abteilung „Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ und verfügt über langjährige Erfahrung in zentralen Verwaltungspositionen des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums.

Die Ernennung der neuen Landestierärztin ist Bestandteil der laufenden Reform der Lebensmittelüberwachung in Bayern. Bereits im August hat das Kabinett entschieden, dass eine komplett neue Behörde zur Überwachung des Lebensmittelbereichs geschaffen werden soll. Sie soll ab Anfang 2018 schrittweise die Kontrolle komplexer Betriebe von den Landratsämtern übernehmen.

Scharf: „Wir machen die Lebensmittelüberwachung in Bayern noch schlagkräftiger. Die Kontrolle komplexer Betriebe wird in Zukunft deutlich zentraler gestaltet und weiter gestärkt. Die Arbeiten am Detailkonzept zur Umsetzung werden mit Hochdruck vorangebracht.“

Das Konzept soll in den nächsten Monaten vorgestellt werden. Die neue Behörde wird voraussichtlich für eine Anzahl an Betrieben im höheren dreistelligen Bereich zuständig sein. Im Entwurf des Doppelhaushalts sind für die neue Behörde insgesamt 70 neue Stellen vorgesehen. Darüber hinaus sollen 20 weitere Stellen von der Spezialeinheit des LGL in die Kontrollteams der neuen Behörde verlagert werden.

Um die Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern und die Verbraucher direkt einzubinden hat das Verbraucherschutzministerium erst kürzlich eine neue App freigeschaltet. Damit werden die Bürger mobil über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln informiert und vor nicht sicheren Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen gewarnt. Durch eine neu entwickelte Meldefunktion haben Verbraucher auch einen direkten Kontakt zu den Lebensmittelbehörden.

Die App ist kostenfrei verfügbar unter

StMUV, Pressemitteilung v. 26.09.2016