Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt für die Einstellung in den richterlichen Dienst beschränkte Wiedereinführung der Regelanfrage beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz

Der Ministerrat hat heute die beschränkte Wiedereinführung der Regelanfrage für die Einstellung in den richterlichen Dienst beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Dazu soll die Bekanntmachung der Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst für die Einstellung in den richterlichen Dienst geändert werden.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt. Wir müssen schon vor der Einstellung sicherstellen, dass unsere künftigen Richterinnen und Richter mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Mit unserer heute beschlossenen ausgewogenen Regelung schützen wir das Richteramt und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.“

Die Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor der beabsichtigten Berufung oder Übernahme in das Richterverhältnis wird nur mit Zustimmung des Bewerbers und regelmäßig erst im Anschluss an ein positiv verlaufenes Vorstellungsgespräch erfolgen. Verweigert ein Bewerber seine Zustimmung, steht das einer Einstellung entgegen. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur gerichtsverwertbare Erkenntnisse übermitteln. Eine Regelanfrage unterbleibt regelmäßig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits seit mindestens drei Jahren im Dienst des Freistaates Bayern tätig ist.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.09.2016

Redaktionelle Hinweise

Im Oktober 2014 war am AG Lichtenfels ein Richter aus dem bayerischen Justizdienst entlassen worden, nachdem sein rechtsextremistischer Hintergrund publik geworden war.