Aktuelles

BGH: Altlastensanierung und bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch – Zur verfassungskonformen Reduktion des Anwendungsbereich von § 4 Abs. 3 BBodSchG

Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BGH, Urt. v. 29.09.2016 – I ZR 11/15

Leitsätze:

  1. Zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Rückwirkung ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 BBodSchG dahingehend verfassungskonform zu reduzieren, dass diese Vorschrift eine im Jahr 1926 erfolgte Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst.
  1. Die Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 BBodSchG beginnt mit der Beendigung sämtlicher Maßnahmen, für deren Kosten Verpflichtete nach § 24 Abs. 1 BBodSchG haften, einschließlich der den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen nachfolgenden, im Sanierungskonzept vorgesehenen Eigenkontrollmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 BBodSchG).