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EU-Kommission: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Maut

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) wegen der deutschen Mautpläne beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren vor dem EuGH einzuleiten. Nach Auffassung der Kommission ist die geplante Pkw-Maut diskriminierend.

Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen. Darüber hinaus sind die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

Wie unlängst in der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität bekräftigt, unterstützt die Kommission zwar faire und effiziente Preise im Verkehr. Doch die deutsche Regelung verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.

Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 sind die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem EuGH.

Es ist das Recht der Mitgliedstaaten, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einzuführen. Wenn ein Mitgliedstaat von Ausländern Gebühren für die Nutzung nationaler Straßen verlangen möchte, müssen diese Gebühren gleichermaßen für alle Nutzer – Ausländer und Angehörige des Mitgliedstaats – gelten. Eine zentrale Voraussetzung für nichtdiskriminierende Straßenbenutzungsgebühren besteht darin, dass alle Nutzer gleich hohe Gebühren zahlen. Eine Straßenbenutzungsgebühr, die de jure oder de facto nur von Ausländern erhoben wird, würde eine Diskriminierung darstellen und somit gegen die Verträge der EU verstoßen.

Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Juni 2015 eingeleitet und den deutschen Behörden dann im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 29.09.2016

Redaktionelle Hinweise 

Die „Pkw-Maut“ besteht aus zwei gesetzlichen Regelungen: dem „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ und dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergesetzes“. Das erste Gesetz führt die Infrastrukturabgabe für alle Pkw ein, das zweite Gesetz sorgt dafür, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr erlassen wird. 

Zur europarechtlichen Einordnung der deutschen Infrastrukturabgabe siehe:

Zur Entwicklung beim Thema „Maut“ allgemein, auch zu Stellungnahmen vgl. hier.