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StMAS: Fünf neue Beratungsstellen helfen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Noch immer arbeiten Migrantinnen und Migranten unter ihren Möglichkeiten, da ihre ausländischen Berufsabschlüsse nicht anerkannt sind. Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller will dies ändern:

Angesichts des künftigen Fachkräftebedarfs können wir nicht zulassen, dass gut ausgebildete Fachkräfte als einfache Helfer arbeiten. Deshalb ist es notwendig, mitgebrachte Abschlüsse so schnell wie möglich anzuerkennen. Fünf neue Beratungsstellen in Bayern stehen nun mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Alle, die im Ausland erworbene Abschlüsse anerkennen lassen möchten.“

Die vom bayerischen Arbeitsministerium geförderten Beratungsstellen in Ingolstadt, Landshut, Regensburg, Bamberg und Würzburg nehmen zum 01.10.2016 ihre Arbeit auf. Sie ergänzen die bereits vorhandenen drei Beratungsstellen des Bundes. Insgesamt gibt es nun in jedem Regierungsbezirk eine Anlaufstelle sowie zusätzlich eine in der Landeshauptstadt München. Die Anerkennungsberatungsstellen informieren und beraten, prüfen und sichten die vorhandenen Unterlagen und helfen bei der Antragstellung.

Bayerns Wirtschaft steht nicht zuletzt deshalb so gut da, weil wir der Bildung und Ausbildung einen so hohen Stellenwert einräumen. Das gilt für inländische Ausbildungen genauso wie für ausländische Qualifikationen“, so die Ministerin abschließend.

Die Förderung von Anerkennungsberatungsstellen für ausländische Bildungsabschlüsse ist Teil der am 13.10.2015 von der Staatsregierung mit der Bayerischen Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung geschlossenen Vereinbarung ‚Integration durch Ausbildung und Arbeit‘.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.09.2016

Redaktionelle Hinweise

Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist europarechtlich determiniert (insbesondere durch die RL 2005/36/EG, sog. Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie). Für die Feststellung, ob im Ausland erworbene Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsqualifikationen vergleichbar und folglich anzuerkennen sind, gibt es auf bundesrechtlicher Ebene im Wesentlichen das BQFG, das die Anerkennung für die bundesrechtlich geregelten Berufe betrifft, und auf Landesebene insbesondere das BayBQFG, das die Anerkennung für die landesrechtlich geregelten Berufe betrifft.

Hinsichtlich der Umsetzung der Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie, genauer: hinsichtlich ihrer Novellierung durch die RL 2013/55/EU, hat die EU-Kommission kürzlich die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die BRD eingeleitet. Der Freistaat Bayern hat die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits vorgenommen.