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Bayerischer Landkreistag: Freistaat muss Kosten für volljährig gewordene unbegleitete Flüchtlinge übernehmen und Lösung für kostspielige Jugendhilfemaßnahmen finden

Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags und Landrat von Deggendorf, fordert vom Freistaat Bayern eine sofortige vollständige Übernahme der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs), die 18 Jahre alt geworden sind, aber immer noch im System der Jugendhilfe sind. Die Kosten für die UMAs unter 18 Jahren werden bereits vom Freistaat bezahlt. Auch die Kosten für die derzeitigen Jugendhilfemaßnahmen in diesem Bereich sind aus Sicht des Präsidenten nicht mehr tragbar.

Seit über einem Jahr wird über bedarfsgerechte Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und junge Erwachsene diskutiert. Nun müssen endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden!“, so Bernreiter.

Die Kosten für die ca. 3.400 volljährig gewordenen UMAs, die in Bayern noch im System der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, belasten die Kreise schwer.

Sie werden den Landkreisen und kreisfreien Städten zwar zunächst durch die Bezirke erstattet. Da sie aber, anders als die Kosten für die minderjährigen UMAs, nicht vom Freistaat Bayern erstattet werden, bleiben die Bezirke darauf sitzen. Das führt zwangsläufig zu höheren Bezirksumlagen, die wiederum die Landkreise und kreisfreien Städte tragen müssen. Leidtragende sind am Ende die Gemeinden wegen der steigenden Kreisumlagen.

Allein für den Bezirk Oberbayern macht dies für das Jahr 2017 eine prognostizierte Erhöhung der Bezirksumlage um zwei Umlagepunkte, also € 136 Mio., aus.

Die Asylfrage kann nicht von der kommunalen Jugendhilfe beantwortet werden. Wir sind nicht mehr bereit, auf Kreisebene die Kosten für eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu bezahlen. Der Zustrom an UMAs ist durch weltpolitische Entwicklungen bedingt, auf die die Kommunen keinen Einfluss haben. UMAs werden auch mit ihrem 18. Geburtstag keine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Kosten für die Asylkrise sind parallel zu unseren eigentlichen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge nicht mehr zu schultern. Sie müssen deswegen umgehend begrenzt werden“, so der Präsident.

Was die Jugendhilfemaßnahmen für die Minderjährigen betrifft, so kritisierte Bernreiter schon letztes Jahr, dass der geforderte Betreuungsschlüssel und die für die Betreuer überwiegend vorgeschriebene Qualifikation „Sozialpädagoge“ realitätsfremd ist. Alle 2015 angekommenen UMAs wurden in entsprechenden Heimen und Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Wegen des enormen Ansturms musste jede Einrichtung, die Plätze zur Verfügung stellen konnte, unabhängig von den Kosten, beansprucht werden. So musste vielfach bis zu € 5.000 pro Flüchtling und Monat bezahlt werden.

Jeder wurde so behandelt, als wäre er höchst traumatisiert oder aus einer zerrütteten Familie. Nun ist es an der Zeit, die Jugendhilfemaßnahmen dem tatsächlichen Bedarf und auch die Standards anzupassen“, so der Präsident.

Vor allem müsse der Automatismus, dass junge Minderjährige nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres einfach weiter in den Einrichtungen bleiben, beendet werden.

Wäre der Flüchtling einen Tag nach seinem 18. Geburtstag angekommen, wäre er in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht worden“, so Christian Bernreiter.

Hintergrund

Die Landkreise kommen derzeit zunehmend unter Druck, weil viele der derzeitigen UMAs am 01.01.2017 auf dem Papier 18 Jahre alt werden. Nachdem viele UMAs ohne Ausweispapiere in Deutschland angekommen waren, wurde das Geburtsdatum von den Behörden geschätzt und der 01.01.1999 als fiktives Geburtsdatum festgelegt. Das bedeutet, dass ab 01.01.2017 viele offiziell volljährig werden. Die Kostenbelastung verlagert sich daher in einem hohen Maß auf die Kommunen.

Im Rahmen der massiven Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015 kamen nicht nur Erwachsene, sondern auch viele UMAs (damals noch umF: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) nach Bayern. Die bayerischen Jugendämter, die schlagartig mit mehreren tausend Zuständigkeiten für Minderjährige konfrontiert waren, wurden vor besondere Herausforderungen gestellt. Nur durch öffentlichen Druck konnte die deutschlandweite Verteilung ab dem 01.11.2015 erreicht werden. Neben der tatsächlichen Arbeit mit und für die UMAs war auch die Kostenfrage ein riesiges Problem, das durch das Beharren des Bayerischen Landkreistags gegenüber der Staatsregierung gelöst werden konnte und in deren Zusage zur vollständigen Übernahme der Kosten [red. Hinweis: vgl. hier] für die unter 18-Jährigen mündete.

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 03.10.2016