• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

EU-Kommission: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache nimmt ihre Arbeit auf

6. Oktober 2016 by Klaus Kohnen

Heute (Donnerstag) nimmt die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ihre Arbeit auf – weniger als ein Jahr, nachdem die Kommission ihren Aufbau auf den Weg gebracht hatte. Am Grenzübergang „Kapitan Andreevo“ an der bulgarischen EU-Außengrenze zur Türkei wurden heute Fahrzeuge, Ausrüstung und Einheiten der neuen Agentur vorgestellt. Dies sei ein „historischer Moment“, sagte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos.

Ab heute ist die Außengrenze eines Mitgliedstaats die Außengrenze aller Mitgliedstaaten – sowohl in rechtlicher als auch in operativer Hinsicht.“

So werden die Grundsätze der gemeinsamen Verantwortung und der Solidarität von Mitgliedstaaten und Europäischer Union in die Tat umgesetzt. Auf dem Fundament der Frontex-Agentur wird die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache die Außengrenzen der EU überwachen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten rasch potenzielle Sicherheitsbedrohungen für die EU-Außengrenzen identifizieren und angehen. Deutschland steuert 225 Beamte zu einer schnell mobilisierbaren Reserve von mindestens 1.500 Grenzschützern bei.

An einer Pressekonferenz am Grenzübergang „Kapitan Andreevo“ nahmen neben Avramopoulos der bulgarische Ministerpräsident Boyko Borissov, die stellvertretende Ministerpräsidentin und Innenministerin Rumania Bachvarova, die Staatssekretärin des Innenministeriums der Slowakischen Republik Denisa Sakova, der Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Fabrice Leggeri, mehrere Innenminister der EU und weitere hohe Beamte teil.

Der slowakische Ministerpräsident und derzeitige Ratsvorsitzende Robert Fico erklärte:

Mit der europäischen Grenz- und Küstenwache schaffen wir eine neue Realität an unseren Außengrenzen. Dies ist ein konkretes Ergebnis der im Bratislava-Fahrplan vereinbarten gemeinsamen Verpflichtung und stellt die Geschlossenheit der Mitgliedstaaten unter Beweis. Auf diese Weise kommen wir der Rückkehr zum Schengen-System näher. Der Ratsvorsitz ist entschlossen, die weitere Stärkung der europäischen Grenz- und Küstenwache sowie die Umsetzung anderer im Fahrplan vereinbarter Verpflichtungen zu unterstützen.“

Frontex-Chef Leggeri: Neue Agentur ist leistungsfähiger

Der Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Fabrice Leggeri, sagte:

Ich bin sehr stolz auf die Weiterentwicklung von Frontex zur Europäischen Grenz- und Küstenwache. Die neue Agentur ist leistungsfähiger und besser ausgerüstet, um den migrations- und sicherheitspolitischen Herausforderungen an Europas Außengrenzen zu begegnen. Sie hat erweiterte Zuständigkeiten und neue Befugnisse, die es ihr erlauben werden, erfolgreich zu arbeiten. Die Agentur wird Stresstests an den Außengrenzen durchführen, um Schwachstellen aufzudecken, bevor es zu einer Krise kommt. Jetzt können wir auch benachbarten Drittstaaten, die uns darum bitten, operative Unterstützung an ihren Grenzen gewähren, und Informationen zu grenzübergreifender Kriminalität mit einzelstaatlichen Behörden und EU-Agenturen austauschen und so die Strafermittlungen unterstützen. In ihrer Funktion als Küstenwache kommt der Agentur auch eine wichtige Rolle an den See-Außengrenzen zu.“

Deutschland schickt 225 Beamte

Mit der neuen Aufgabenstellung wurden Rolle und Tätigkeitsgebiet der Agentur erheblich ausgeweitet. Die ständigen Mitarbeiter der Agentur werden mehr als verdoppelt und die Agentur wird eigene Ausrüstung erwerben und sie bei Grenzschutzeinsätzen in kurzer Zeit bereitstellen können. Der Agentur werden eine rasch mobilisierbare Reserve von mindestens 1.500 Grenzschutzbeamten und ein Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt, so dass in Zukunft kein Mangel an Personal oder Ausrüstung etwaige Einsätze der Agentur beeinträchtigen könnte. Deutschland steuert hierzu 225 Beamte bei. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird ab jetzt die Einhaltung der europaweiten Standards für das Grenzmanagement mittels regelmäßiger Risikoanalysen und verbindlicher Gefährdungsbeurteilungen gewährleisten.

Schutz der Außengrenzen ist Voraussetzung für Aufhebung der internen Grenzkontrollen

Die europäische Grenz- und Küstenwache ist von entscheidender Bedeutung für die bessere Sicherung der EU-Außengrenzen, damit die Menschen auch weiterhin ihren Wohnort innerhalb der Europäischen Union frei wählen und ungehindert reisen können. Europa hatte angekündigt, bis Ende des Jahres das normale Funktionieren des Schengen-Raums wiederherzustellen und die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen aufzuheben (siehe Fahrplan der Kommission vom 04.03.2016 mit dem Titel „Zurück zu Schengen“).

In den nächsten Monaten wird die Agentur zu einer voll funktionsfähigen Europäischen Grenz- und Küstenwache:

  • 06.10.2016: Die neue Agentur ist rechtlich gesehen einsatzbereit.
  • 07.12.2016: Der Soforteinsatzpool und der Ausrüstungspool für Soforteinsätze sind einsatzbereit.
  • Bis Dezember 2016: Die Agentur stellt 50 neue Mitarbeiter ein.
  • 07.01.2017: Die Pools für Rückführungen sind einsatzbereit.
  • Januar-März 2017: Die ersten Gefährdungsbeurteilungen werden durchgeführt.

Hintergrund

Die Errichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vom 09.09.2015 ist Teil der im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Managements und der Sicherheit der EU-Außengrenzen. Der Schengen-Raum ohne Binnengrenzen ist nur dann auf Dauer tragfähig, wenn die Außengrenzen wirksam geschützt und gesichert werden.

Am 15.12.2015 schlug die Europäische Kommission zur Bewältigung der neuen Herausforderungen und als Reaktion auf die politischen Gegebenheiten, denen sich die EU sowohl auf dem Gebiet der Migration als auch im Bereich der inneren Sicherheit gegenübersieht, die Einrichtung einer auf den bestehenden Frontex-Strukturen aufbauenden europäischen Grenz- und Küstenwache vor. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat in der Rekordzeit von knapp neun Monaten verabschiedet.

Um diese Änderungen zum Ausdruck zu bringen, sollte sie in Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die weiterhin allgemein als „Frontex“ bezeichnet wird, umbenannt werden. Sie sollte dieselbe juristische Person bei vollständiger Kontinuität aller ihrer Tätigkeiten und Verfahren bleiben.

Weitere Informationen:

  • Fragen und Antworten: Die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
  • Die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
  • EU-Einsätze im Mittelmeer
  • Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache
  • Sicherung der Außengrenzen Europas: Website der Europäischen Kommission
  • Website der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 06.10.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Demografie/ Integration, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Oktober 2016
M D M D F S S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  
« Sep   Nov »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK