Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Ausschuss für Gesundheit und Soziales beim Bayerischen Landkreistag befasst sich mit aktuellen Gesetzes- und Reformvorhaben

Die Neuorganisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung, die Erstattung der Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMAs) sowie der aktuelle Stand des Erlasses von Integrationsgesetzen durch den Bund bzw. den Freistaat Bayern waren zentrale Beratungspunkte der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Bayerischen Landkreistags. Das Gremium trat unter Vorsitz von Landrat Hubert Hafner (Günzburg) im Landratsamt in Dillingen a.d.Donau zusammen.

Die Geschäftsstelle des Landkreistags informierte die Landräte, dass nach Meldung des Bundesverwaltungsamtes vom 19.09.2016 in Bayern aktuell rd. 11.000 jugendhilferechtlich relevante Fälle für UMAs vorliegen. Bundesweit wurden insgesamt 64.123 Zuständigkeiten gemeldet, so dass Bayern mit einer Betreuungsquote von 16,6% nur noch knapp über seiner Pflichtquote von 15,5% nach dem Königsteiner Schlüssel liegt.

Begrüßt wurde vom Ausschuss, dass im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ die Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung beauftragt wurde und jährlich bundesweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gefördert werden sollen, die u.a. von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Arbeitsmarktprogramm wird sich aber nur bewähren, wenn die bürokratischen Anforderungen für alle Beteiligten niedrig gehalten werden.

Daneben befasste sich der Ausschuss mit der Wohnsitzzuweisung von anerkannten Flüchtlingen und dem privilegierten Familiennachzug. Die Zuweisungen von Bleibeberechtigten durch die Regierungen und der Zuzug von Familien stellen die Kommunen in Bayern vor enorme Herausforderungen.

Die Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten wie auch der mit dem Familiennachzug verbundenen Kosten obliegt der staatlichen Verantwortung“, betonte der Vorsitzende, Landrat Hubert Hafner.

Primär sind diese Kosten nach Auffassung der Landräte deshalb vom Bund, hilfsweise vom Freistaat Bayern zu tragen.

Zustimmung vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales erfuhr die Bayerische Staatsregierung zu ihrer Willensbekundung, im Rahmen der angestrebten Neuorganisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung an der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden dem Grunde nach festhalten zu wollen. Bayernweit geht das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nach einer Meldung der Landratsämter von ca. 1.100 sogenannten komplexen bzw. mit besonderen Risiken behafteten Betrieben aus. Die Hygienekontrollen in diesen Betrieben soll künftig eine neu zu errichtende und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zugeordnete staatliche Kontrollbehörde mit zwei Außenstellen übernehmen. Dabei verwies Landrat Leo Schrell darauf, dass die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Kontrollbehörde und den Landratsämtern klar geregelt sein müssen.

Bayerischer Landkreistag, Aktuelles v. 07.10.2016