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FMBl (11/2016): Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“ – Geschäftsbericht 2015 veröffentlicht

Der Geschäftsbericht 2015 v. 26.09.2016 zum Sondervermögen „Bayerischer Pensionsfonds“ wurde am 07.10.2016 veröffentlicht (FMBl 11/2016, S. 201). Unter vorstehendem Link steht der Geschäftsbericht zum Download bereit.

Zur Sicherung künftiger Versorgungsaufwendungen hat der Freistaat Bayern im Jahr 1999 für den Freistaat und die seiner Aufsicht unterliegenden selbständigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ein Sondervermögen unter dem Namen „Versorgungsrücklage des Freistaates Bayern“ errichtet. Ergänzend dazu wurde zum 01.01.2008 das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Freistaates Bayern“ eingerichtet. Mit Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (BayVersRücklG) vom 11.12.2012 wurden die beiden Sondervermögen zum 01.01.2013 unter dem neuen Namen „Bayerischer Pensionsfonds“ fusioniert.

Ass. iur. Klaus Kohnen