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Rezension: Denkhaus/Geiger, BayEGovG – Kommentar mit Praxisleitfaden (C.H.Beck 2016)

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rezension_fotolia_91184109_s_copyright-passvon Richard Stelzer, Bayerischer Städtetag

Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt auch die Verwaltung vor neue Herausforderungen. Mit dem „E-Government“, also dem „zielgerichteten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben“ (LT-Drs. 17/7537, S. 1), sollen Verwaltungsvorgänge einfacher, effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Verwaltungsdienste können orts- und zeitunabhängig gerade auch in der Fläche online für Bürger und Unternehmen bereitgestellt werden. Andererseits stellen sich auch neue Fragen der Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit. Darüber hinaus muss auch der Rechtsrahmen der Verwaltung auf die neuen Formen des digitalen Verwaltens eingestellt werden, ohne dabei rechtstaatliche Standards über Bord gehen zu lassen.

Während sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit weitgehend darauf beschränkte, nur einzelne Aspekte des E-Government punktuell zu regeln, (z.B. Vorschriften zur elektronischen Zugangseröffnung im VwVfG), wurde mit dem E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749) erstmals ein Rechtsrahmen geschaffen, der die elektronische Verwaltung insgesamt in den Blick nimmt. Der bayerische Gesetzgeber hat diesen Impuls aufgegriffen und mit dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) vom 30.12.2015 (GVBl. S. 458) einen einheitlichen und zusammenhängenden Rechtsrahmen für die digitale Verwaltungstätigkeit der Behörden des Freistaats Bayern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen unter der Aufsicht des Freistaats stehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts geschaffen. Bayern ist damit nach Sachsen das zweite Bundesland, das das E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) durch eine eigenständige landesrechtliche Regelung ergänzt hat.

Bei den E-Government-Gesetzen von Bund und Ländern handelt es sich um eine vergleichsweise neue Rechtsmaterie, deren Bedeutung auf Grund der fortschreitenden Digitalisierung und den mit E-Government verbundenen Einspareffekten in Milliardenhöhe für die Haushalte auf allen föderalen Ebenen weiter zunehmen wird (so u.a. Nationaler Normenkontrollrat [Hrsg.], E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann – ein Arbeitsprogramm, Kurzfassung, S. 15). In der Praxis führt die E-Government-Gesetzgebung damit nicht nur zu neu gelagerten juristischen Fragestellungen (z.B. beim Schriftformersatz). Das Projekt „E-Government-Modellkommunen“ des Bundesministeriums des Innern hat vielmehr gezeigt, dass es gerade auch Probleme bei der Verständlichkeit der gesetzlichen Regelungen sowie deren Akzeptanz sowohl bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch bei Bürgern sind, die die Umsetzung des Gesetzes be- und teils sogar verhindern (Bundesministerium des Innern [Hrsg.], Projektbericht E-Government-Modellkommunen, 2016, S. 62).

Die Neuerscheinung zum Bayerischen E-Government-Gesetz von Wolfgang Denkhaus und Klaus Geiger behandelt erstmals Praxis und Anwendung des für die Verwaltung im Freistaat Bayern maßgeblichen E-Government-Rechts. Das Werk gliedert sich in einen auf Verständlichkeit hin ausgelegten Praxisleitfaden und einen juristischen Kommentar zum Bayerischen E-Government-Gesetz. Es trägt damit den vorgenannten Herausforderungen dieses neuen Regelungsbereichs Rechnung und schließt zugleich eine Lücke in der deutschen Verwaltungsrechtsliteratur.

Der erste Teil umfasst einen rund 60-seitigen Praxisleitfaden zum Bayerischen E-Government-Gesetz. Im Zentrum stehen hier noch nicht juristische Detailprobleme, sondern die Vermittlung der Grundstrukturen des BayEGovG und deren Koppelung mit praxisorientierten Umsetzungsfragen. Durch vertiefende Hinweise, Praxistipps, Fallbeispiele und Übersichten soll das Grundverständnis des Gesetzes und seiner praktischen Umsetzung erleichtert werden. Der Teil umfasst auch eine To-do-Liste für die Behörden in Bayern und einem Zeitplan zur Umsetzung für die Verwaltungspraxis. Der Leitfaden schließt mit einem Überblick über die kleine Datenschutzreform und den allgemeinen Auskunftsanspruch gem. Art. 36 BayDSG, der im Rahmen des BayEGovG ebenfalls normiert worden ist.

Im zweiten Teil folgt der Kommentar zum BayEGovG. Schwerpunkte der Kommentierung sind u. a. die elektronische Kommunikation und der Schriftformersatz, die Bereitstellung elektronischer Dienste und Verfahren, die elektronische Akte, die Informationssicherheit und die Behördenzusammenarbeit. Auch hier wird wiederum der Praxisbezug besonders betont. Der Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zum Vollzug des BayEGovG vom Juni 2016 wurde ebenfalls berücksichtigt.

Man merkt der Neuerscheinung deutlich an, dass hier mit Wolfgang Denkhaus und Klaus Geiger Autoren am Werk waren, die die Gesetzgebungsverfahren zum BayEGovG und zum EGovG des Bundes nicht nur verfolgt haben, sondern die daran unmittelbar beteiligt waren und mit den Problemen in der Verwaltungspraxis gut vertraut sind. Wolfgang Denkhaus betreute im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat den Referentenentwurf zum BayEGovG und das Gesetzgebungsverfahren zum EGovG des Bundes. Klaus Geiger begleitete diese Gesetzgebungsverfahren für den Bayerischen Landkreistag.

Die Verfasser ordnen die Regelungen des Bayerischen E-Government-Gesetzes in den Gesamtkontext der bundesgesetzlichen Vorschriften ein und stellen heraus, wo der bayerische Gesetzgeber eigene Akzente setzt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Regelungen in Art. 2 BayEGovG, mit denen bundesweit erstmals ein Katalog subjektiver Zugangs- und Verfahrensrechte in der elektronischen Verwaltung geschaffen wird (S. 75 ff.). Die Verfasser arbeiten dabei gut heraus, wie diese subjektiven Rechte und die damit korrespondierenden behördlichen Pflichten aufeinander abgestimmt sind. Bei der elektronischen Kommunikation und Identifizierung (Art. 3), der elektronischen Aktenführung (Art. 7) sowie bei Informationssicherheit und Datenschutz (Art. 8) setzen die Verfasser weitere Schwerpunkte. Das Werk setzt sich kritisch mit den jeweiligen Gesetzesbegründungen auseinander und gibt Hilfestellungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis. Zahlreiche Grafiken und Schaubilder geben Orientierung und erleichtern den Einstieg in die Materie.

Positiv anzumerken ist auch, dass sich die Neuerscheinung nicht auf Ausführungen zum Bayerischen E-Government-Gesetz beschränkt, sondern auch die Bezüge zu anderen wesentlichen Grundlagen für das Recht der elektronischen Verwaltung in Bayern herstellt, insbesondere zum BayVwVfG (z.B. zum elektronischen Schriftformersatz, zu elektronischen Verwaltungsakten und deren elektronische Bekanntgabe, Kommentar, S. 87 ff. und S. 139 ff.), aber auch zum BayDSG (Leitfaden, S. 48 ff.). Der Folgeauflage ist zu wünschen, dass das Werk in dieser Richtung weiter zu einer Gesamtkommentierung für das elektronische Verwaltungsrecht in Bayern ausgebaut wird.

Als Gesamtfazit bleibt festzuhalten, dass den Verfassern Wolfgang Denkhaus und Klaus Geiger eine fundierte, gut lesbare und praxisnahe Erläuterung zum Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) gelungen ist. Die Kombination aus Praxisleitfaden und Kommentar trägt den Besonderheiten dieser neuen Rechtsmaterie Rechnung und schließt damit eine Lücke in der deutschen Verwaltungsrechtsliteratur. Der Leitfaden vermittelt praxisnah die Grundstrukturen des BayEGovG und gibt Hilfestellungen zu zahlreichen Umsetzungsfragen aus der Praxis. Der Kommentar widmet sich den juristischen Detailproblemen und bleibt auch hierbei verständlich und praxisorientiert. Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen Grafiken und Schaubilder, die den Einstieg in die neue Rechtsmaterie erleichtern. Sowohl dem an der elektronischen Verwaltung Interessierten als auch dem mit dieser Materie bereits Befassten kann das künftige Standardwerk daher uneingeschränkt zur Lektüre empfohlen werden.

Dr. Wolfgang Denkhaus/ Klaus Geiger, Bayerisches E-Government-Gesetz. Kommentar mit Praxisleitfaden, C.H.Beck 2016, XXIII, 222 S., 40 Abbildungen, kartoniert, ISBN 978-3-406-69590-2, € 49,00

Net-Dokument: BayRVR2016101001 (über die ohne Leerzeichen einzugebende Net-Dokumenten-Nummer ist der Beitrag über die BayRVR-interne Suche und i.d.R. auch über Google jederzeit eindeutig identifizierbar und direkt aufrufbar)

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Redaktionelle Anmerkungen

stelzer_foto-passRichard Stelzer ist Leiter des Referats „Informationsverarbeitung, E-Government, Sport“ beim Bayerischen Städtetag.

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