Gesetzgebung

BVerwG: Zweitwohnungssteuerpflicht von Gesamthands- und Miteigentümern

Sachgebiete: Abgabenrecht; Kommunalrecht / BVerwG, Urt. v. 11.10.2016 – 9 C 28.15 / Weitere Schlagworte: unentgeltliche Überlassung der Wohnung (Leihe); Verfügungsmacht; mietrechtliche Kündigungsbestimmungen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Leitsätze: 

  1. Wird eine Wohnung im Rahmen eines Leihverhältnisses unentgeltlich zur alleinigen Nutzung überlassen, so begibt sich der Verleiher dadurch der für seine Zweitwohnungssteuerpflicht erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Geltung der mietrechtlichen Kündigungsvorschriften der §§ 573 ff. BGB vereinbart worden ist.
  1. Enthält der Leihvertrag keine Abrede über die Geltung der mietrechtlichen Kündigungsvorschriften und ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so verbleibt die für die Zweitwohnungssteuerpflicht erforderliche Verfügungsmacht bei dem Verleiher.
  1. Voraussetzung für die Zweitwohnungssteuerpflicht von Miteigentümern ist nicht die jeweilige Verfügungsmacht der einzelnen Miteigentümer, sondern deren gemeinschaftliche Verfügungsmacht.