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Staatskanzlei: Bayern bewahrt Gestaltungshoheit in Krankenhausplanung und stärkt Rechtsstellung von Transplantationsbeauftragten – Änderung von BayKrG und AGTPG

11. Oktober 2016 by Klaus Kohnen

Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Kabinett stoppt verbindlichen Automatismus der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses / Außerdem künftig konkreter Freistellungsanspruch für Transplantationsbeauftragte“

Bayern bewahrt seine Gestaltungshoheit in der Krankenhausplanung. Der Ministerrat stoppte den bislang verbindlichen Automatismus der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung im Freistaat.

Gesundheitsministerin Melanie Huml: „Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass derartige Anforderungen des G-BA erhebliche Auswirkungen auf die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung gerade in einem Flächenstaat wie Bayern haben können. Deshalb werden wir künftig im Einzelfall prüfen, ob es notwendig ist, die bundesrechtlich vorgesehenen Vorgaben auf die Situation bei uns anzupassen.“

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Nach dem zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) werden Empfehlungen des G-BA zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren automatisch Bestandteil des Krankenhausplans.

Huml: „Wir wollen kein Risiko eingehen. Deshalb machen wir von der durch den Bundesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, diesen Automatismus für Bayern auszuschließen. Das bedeutet: Vorgaben des G-BA zu Qualitätsindikatoren werden bei uns nicht unbesehen zum Bestandteil der landesrechtlichen Krankenhausplanung.“

Der Ministerrat beschloss neben der Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) auch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG). Transplantationsbeauftragte in Bayern werden künftig soweit nötig für ihre Tätigkeit freigestellt.

Gesundheitsministerin Huml: „Damit schafft Bayern als erstes Bundesland eine konkrete Regelung zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Nach meiner Ansicht ist es sehr wichtig, dass Transplantationsbeauftragte im Klinikalltag tatsächlich die notwendige Zeit haben, ihre Tätigkeit sachgerecht auszuüben. Denn sie sind in den Krankenhäusern eine zentrale Schaltstelle dafür, dass eine Organspende tatsächlich zustande kommt.“

Die Transplantationsbeauftragten sind im Bereich der Intensivmedizin erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte, die in den Krankenhäusern für alle Belange der Organspende zuständig sind. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Aufklärung des Krankenhauspersonals über das Thema Organspende, die Identifizierung potenzieller Organspender und die Betreuung der Angehörigen. Der Umfang des Freistellungsanspruchs richtet sich nach dem Arbeitsumfang. Für sogenannte Entnahmekrankenhäuser mit nur geringen Intensivkapazitäten wird zudem eine Wahlmöglichkeit vorgesehen zwischen zusätzlicher Vergütung oder Freistellung.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 11.10.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat auf einen Blick (fortlaufend aktualisiert): hier.

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Rechtsentwicklung, Verwaltung, Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht Schlagwörter: 17/13227

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