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Landtag: Kunstausschuss – Staatsminister Spaenle informiert über Provenienzforschung

Seit in der Presse im Sommer der Vorwurf erhoben wurde, bei der Rückgabe von NS-Raubkunst fehle es an Effektivität und Transparenz, steht die Provenienzforschung verstärkt in der öffentlichen Debatte. Im Kunstausschuss berichtete Staatsminister Spaenle (CSU) nun, wie die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen mit Raub- oder Beutekunst, die sich noch im Staatsbesitz befindet, umgehen.

Zentrales Anliegen war es dem Minister, keinen Zweifel an der geschichtspolitischen Grundauffassung der Staatsregierung aufkommen zu lassen, wonach die Rückgabe geraubter Kunst ein zentrales Element sei und höchste Priorität genieße.

Wir müssen dieses wüsteste Kapitel der deutschen Kunstgeschichte gemeinsam angehen“, forderte Spaenle.

Zugleich legte er den Abgeordneten den ersten Band des Forschungsverbundes Provenienzforschung Bayern vor. Die Provenienzforschung versucht, die Herkunft von Kunstwerken und Kulturgütern zu klären, quasi den Lebensweg eines Werks von der Entstehung bis in die Gegenwart nachzuvollziehen.

Besondere Rolle Bayerns

Die Rückgabe von Kunstwerken aus ehemaligem NS-Besitz gehörten zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht, so Spaenle. Um das zu ermöglichen und zu fairen, transparenten Lösungen zu kommen, würden unrechtmäßige Enteignungen recherchiert. Der Freistaat spielt dabei eine besondere Rolle, denn ein großer Teil der Beutekunst war hier versteckt. 1948 übergaben die amerikanischen Alliierten die noch nicht restituierten Werke aus dem Kunstbesitz der NSDAP und hoher NS-Funktionäre dem Freistaat mit der Auflage, die Kunst den ursprünglichen Eigentümern zurückzugeben. Häufig sei dies nicht mehr gegenüber den direkt Geschädigten möglich gewesen, so der Kultusminister, oder die Anträge konnten wegen der Nachkriegswirren und nicht geklärter Familienverhältnisse nicht fristgerecht gestellt werden. Ein Teil der Kunstwerke ist nach Spaenles Worten verkauft worden, um mit dem Erlös zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts beizutragen.

Die restlichen Kunstwerke gelangten zunächst in den Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Eine intensive Recherchearbeit und Provenienzforschung der zuständigen bayerischen Behörden sei in dieser Zeit aber nicht mehr erfolgt, gab der Minister zu. Mit Blick auf das Vorgehen der Verantwortlichen bei der Rückgabe der Kunstwerke erklärte er, die politisch Handelnden in den vergangenen Jahrzehnten müssten immer auch unter der historischen Bedingtheit und den rechtlichen Verhältnissen ihrer Zeit betrachtet werden.

890 Gemälde und Skulpturen kamen so aus Staatsbesitz in den Bestand der Staatsgemäldesammlungen, so genannte „Überweisungen aus Staatsbesitz“. 1966 verkauften die Staatsgemäldesammlungen mit Zustimmung des Haushaltsausschusses im Landtag und der zuständigen Ministerien 106 Werke. Ende der 1960er Jahren galt die Rückgabe dann als abgeschlossen.

Seit 2012 wurde wieder umfangreich geforscht. Die Staatsgemäldesammlungen riefen ein Forschungsprojekt zu „Überweisungen aus Staatsbesitz“ ins Leben, um die Herkunft der Kunstwerke herauszufinden. Knapp die Hälfte, nämlich 404 der insgesamt 890 Kunstwerke sind mittlerweile bearbeitet, 239 davon wegen Raubkunstverdacht der Internet-Plattform Lostart.de gemeldet, 140 wurden als unbedenklich eingestuft. Lediglich im Fall des früheren Hitler-Fotografs Heinrich Hoffmann, der gegen seine Enteignung in den 50er Jahren geklagt hatte, wurden, Spaenles Ausführungen zufolge, 24 Kunstwerke aus den Staatsgemäldesammlungen zurückerstattet.

Rasche Rückgabe von Raubkunst

Ende der 80er Jahre sei dann die Diskussion um die Wiedergutmachung von NS-Unrecht in den Vordergrund getreten, was rund zehn Jahre später zum Washingtoner Abkommen führte. Darin verpflichtete sich die Bundesrepublik zu einer raschen Abwicklung beim Umgang mit NS-Raubkunst Auch der Freistaat hatte sich in der „Gemeinsamen Erklärung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände“ zum Washingtoner Abkommen von 1998 bereit erklärt, durch die Nationalsozialisten entzogenes Kulturgut in den eigenen Beständen zu identifizieren und mit den ehemaligen Eigentümern bzw. deren Erben, eine gerechte Lösung zum Verbleib zu finden. Daraufhin sei, nicht nur die erste Stelle für Provenienzforschung geschaffen, sondern auch die drei Pinakotheken überprüft worden.

Zum Umgang mit den Archivbeständen verwies der Kultusminister auf die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Stellen in Bayern den Archiven nur Akten abgeben müssen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Weil die Gemäldesammlungen die rund 3500 Blatt in acht Konvoluten zur Provenienzforschung noch brauchten, würden sie nicht an die Archive abgegeben.

Wissenschaft und Forschung seien diese Unterlagen dennoch frei zugänglich, unterstrich der Minister, der auch promovierter Historiker ist.

Kritik an den Ausführungen äußerte zunächst der Ausschussvorsitzende Michael Piazolo (FREIE WÄHLER):

Der Bericht hat mich erschreckt und liest sich in Teilen wie ein nicht gelungenes Rechtfertigungsschreiben zum Nichtstun über Jahrzehnte.“

Piazolo wünschte sich mehr Aufklärungsmut und -tatkraft.

„Staat hat Bringschuld“

Heftiger Gegenwind kam vom Grünen-Abgeordneten Sepp Dürr. Das bislang Erreichte sei blamabel, warf er dem Minister vor und sprach von „Provenienzrecherche im Schneckentempo“. Seit 2012 hätten die Gemäldesammlungen nur ein einziges Werk restituieren können.

Der bayerische Staat muss mehr als einen Service bieten, er hat hier eine Bringschuld.“

Georg Rosenthal von der SPD forderte „weiter zu bohren“. Bis in die 60er Jahren sei die Rückgabe nicht mit der nötigen Intensität verfolgt worden.

Es hat ein stiller Raub weiter stattgefunden. Unsere Vorfahren sind dem nicht gerecht geworden, was notwendig gewesen wäre, angesichts der Verbrechen.“

Hinsichtlich der personellen und finanziellen Ausstattung der Provenienzforschung gebe es noch Luft nach oben.

Ich möchte, dass mit einer anderen Energie ein Markstein gesetzt wird.“

Staatsminister Spaenle reagierte darauf mit dem Hinweis, er wolle „Verantwortung nicht unter den Tisch wischen“.

Provenienzrecherche wird mit hoher wissenschaftlicher Kompetenz betrieben und ist ein sehr komplexer Vorgang“, sagte der Minister.

Der Zugang zu den Akten sei gewährleistet. Zudem versprach er, die Digitalisierung der Dokumente weiter voranzutreiben.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen (von Miriam Zerbel)