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StMFLH: GBW-Verkauf erfolgte nach Recht und Gesetz – geprüft durch EU-Trustee

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Die Bayerische Landesbank musste ihre 92%-Beteiligung an der GBW AG aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben im Zuge eines diskriminierungsfreien Bieterverfahrens bestmöglich verkaufen. Diskriminierungsfrei bedeutet u. a., dass es nicht zulässig war, Bieter aufgrund der Rechtsform ihrer Gesellschaft oder ihres Sitzes in einem anderen europäischen Land als Deutschland vom Bieterverfahren auszuschließen. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben musste der Zuschlag dem Bieter mit dem wirtschaftlich besten Angebot erteilt werden. Das Finanzministerium hatte auf das Bieterverfahren selbst keinen Einfluss.

Die Bayerische Landesbank hat 2013 ihre Anteile an der GBW AG an ein von der Patrizia geführtes Bieterkonsortium verkauft. Verfahren und Entscheidung für den Zuschlag erfolgten nach Recht und Gesetz: Das Bieterverfahren wurde von der BayernLB durchgeführt. Ein von der EU-Kommission eingesetzter Überwachungstreuhänder (Trustee) hat es überprüft. Dieser hat ausdrücklich bestätigt, dass weder an dem durchgeführten Veräußerungsverfahren noch an der Entscheidungsfindung Beanstandungen festzustellen sind. Auch der zuständige Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag und der Bayerische Landtag haben sich mehrfach damit befasst.

Die Entscheidung für einen Verkauf an die Patrizia war rechtlich alternativlos, weil die Patrizia das wirtschaftlich in jeder Beziehung beste Angebot abgegeben hat. Von einer Benachteiligung der Kommunen kann nicht die Rede sein. Im Gegenteil: die Staatsregierung hatte sogar im Vorfeld versucht, bei der EU-Kommission einen Exklusivverkauf an ein kommunales Konsortium zu erreichen. Das war an der EU-Kommission gescheitert.

Die Patrizia ist ein bayerisches Immobilienunternehmen mit Sitz in Augsburg. Auch die GBW hat nach wie vor ihren Sitz in Bayern.

StMFLH, Pressemitteilung v. 12.10.2016